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Artikel 9 · BT-Drs. 15/4228 · S. 32

Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches So-

Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches So-
zialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 66)
Zu Buchstabe a
Wie die Praxis zeigt, bestehen seit längerem Schwierigkei-
ten, bei den Krankenkassen ausreichend Personal für die
Bestellung von Vollstreckungsbeamten auf der Grundlage
des geltenden Rechts zu finden. Der gegenwärtig auf „ge-
schäftsleitende Bedienstete“ beschränkte Personenkreis hat
sich im Hinblick auf den erheblich gestiegenen Arbeitsauf-
wand bei der Vollstreckung im Bereich der Sozialversiche-
rung als zu eng erwiesen. Bereits heute ist es wegen des
Ausschöpfens der personellen Ressourcen der höheren Lei-
tungsebene weitgehend zum Regelfall geworden, nahezu
ausschließlich für Abteilungsleiter und andere leitende Be-
dienstete unterhalb dieser Hierarchieebene entsprechende
Bestellungen zu beantragen.
Im Hinblick auf die notwendige fachgerechte Durchführung
der Vollstreckung erscheint es daher notwendig, nicht eine
funktionsbezogene Personalauswahl, sondern eine Bestel-
lung auf der Basis der notwendigen Fachkenntnisse zu tref-
fen. Deshalb soll künftig ein auf die speziellen Aspekte der
Vollstreckung von Forderungen bezogener Berufsabschluss
oder die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang oder
eine entsprechende praktische Berufserfahrung für die Aus-
wahl bei der Bestellung als Vollstreckungsbeamter entschei-
dend sein. Damit können die notwendigen Fachkenntnisse
dokumentiert werden.
Zugleichsollin§ 66Abs. 1Satz 4SGB XdieMöglichkeiter-
öffnet werden, Bedienstete der Verbände der Krankenkassen
oder anderer Krankenkassen zur Vollstreckung bei rückstän-
digen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen heranzuziehen.
DamitkannkünftigdieobersteVerwaltungsbehördebeirück-
ständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch bestim-
men, dass die Aufsichtsbehörde die mit der Vollstrec

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.862 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4228, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.476–140.338 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 821533e248a23bbe….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP