Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 15/4228 · S. 32
Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches So-
Zu Artikel 9 (Änderung des Zehnten Buches So- zialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 66) Zu Buchstabe a Wie die Praxis zeigt, bestehen seit längerem Schwierigkei- ten, bei den Krankenkassen ausreichend Personal für die Bestellung von Vollstreckungsbeamten auf der Grundlage des geltenden Rechts zu finden. Der gegenwärtig auf „ge- schäftsleitende Bedienstete“ beschränkte Personenkreis hat sich im Hinblick auf den erheblich gestiegenen Arbeitsauf- wand bei der Vollstreckung im Bereich der Sozialversiche- rung als zu eng erwiesen. Bereits heute ist es wegen des Ausschöpfens der personellen Ressourcen der höheren Lei- tungsebene weitgehend zum Regelfall geworden, nahezu ausschließlich für Abteilungsleiter und andere leitende Be- dienstete unterhalb dieser Hierarchieebene entsprechende Bestellungen zu beantragen. Im Hinblick auf die notwendige fachgerechte Durchführung der Vollstreckung erscheint es daher notwendig, nicht eine funktionsbezogene Personalauswahl, sondern eine Bestel- lung auf der Basis der notwendigen Fachkenntnisse zu tref- fen. Deshalb soll künftig ein auf die speziellen Aspekte der Vollstreckung von Forderungen bezogener Berufsabschluss oder die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang oder eine entsprechende praktische Berufserfahrung für die Aus- wahl bei der Bestellung als Vollstreckungsbeamter entschei- dend sein. Damit können die notwendigen Fachkenntnisse dokumentiert werden. Zugleichsollin§ 66Abs. 1Satz 4SGB XdieMöglichkeiter- öffnet werden, Bedienstete der Verbände der Krankenkassen oder anderer Krankenkassen zur Vollstreckung bei rückstän- digen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen heranzuziehen. DamitkannkünftigdieobersteVerwaltungsbehördebeirück- ständigen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch bestim- men, dass die Aufsichtsbehörde die mit der Vollstrec
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.862 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4228, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 132.476–140.338 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 821533e248a23bbe….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP