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Artikel 2 · BT-Drs. 15/4228 · S. 25

Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial-

Zu Artikel 2 (Änderung des Ersten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zur Einfügung des § 71 SGB I.
Zu Nummer 2 (§ 17)
Folgeänderung zur Einführung von Vorab-Unterrichtungs-
pflichten von Leistungsträgern, wenn Aufgaben der Sozial-
versicherungsträger von Dritten wahrgenommen werden
sollen (s. § 97 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB X), da in § 17 Abs. 3
SGB I bereits Sonderregelungen getroffen sind.
Zu Nummer 3 (§ 28)
Die Wörter „sowie die jeweils gebotene Beratung und Un-
terstützung“ waren durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes zur
Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch
vom 27. Dezember 2003 versehentlich nur der Nummer 6
zugeordnet worden; mit der Änderung wird nunmehr klar-
gestellt, dass sich die Wörter auf alle Nummern des § 28
Abs. 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch beziehen.
Zu Nummer 4 und 5 (§§ 53 und 54)
Zu Unrecht erbrachte Sozialleistungen, die nicht an den
Leistungsberechtigten, sondern aufgrund einer Abtretung,
Verpfändung oder Pfändung an einen neuen Gläubiger er-
bracht werden, können nach der höchstrichterlichen Recht-
sprechung (vgl. BSG B 5 RJ 26/01 R vom 30. Januar 2002)
vom neuen Gläubiger grundsätzlich nicht, auch nicht durch
Verwaltungsakt, zurückgefordert werden; der Leistungsbe-
rechtigte selbst ist in diesen Fällen häufig nicht leistungsfä-
hig.
Wie im Steuerrecht (§ 37 Abs. 2 Abgabenordnung) soll des-
halb entsprechend einer Forderung der Verbände in diesen
Fällen der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von
Sozialleistungen dem Leistungsträger ein Zugriffsrecht
zwecks Rückforderung der im Rahmen einer solchen Maß-
nahme zu Unrecht erbrachten Sozialleistung durch Verwal-
tungsakt sowohl gegenüber dem Leistungsberechtigten als
auch dem neuen Gläubiger eingeräumt werden. Die Rechts-
grundlage für die Er

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.313 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4228, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 92.936–95.249 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 821533e248a23bbe….

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