Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 15/4231 · S. 18
Zu Artikel 10 (Änderung der Makler- und Bau-
Zu Artikel 10 (Änderung der Makler- und Bau- trägerverordnung – MaBV) Entsprechend der vom Bundeskabinett beschlossenen Vor- schläge zum Bürokratieabbau sollen auch die gewerberecht- lichen Anforderungen auf die unbedingt notwendigen für Immobilienmakler reduziert werden. Zu Nummer 1 (§ 13 MaBV) Dazu soll zunächst die sich aus § 13 MaBV ergebene Auf- bewahrungspflicht für Immobilieninserate etc. aufgehoben werden. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Immo- bilienmaklern erscheint es angesichts der heutigen, primär von der Nachfrage bestimmter Marktlage nicht mehr er- forderlich, diese aus den 70er Jahren stammende Bestim- mung aufrechtzuerhalten. Sie erklärte sich im damaligen an- bieterbestimmten Markt dadurch, dass Makler seinerzeit öfters ohne Auftrag Immobilien vermittelten, von denen sie lediglich durch Privatanzeigen erfahren hatten. Mit der Inseratensammlung sollte eine solche anstößige Geschäfts- praxis besser nachweisbar und im Endeffekt unterbunden werden. Zu Nummer 2 (§ 16 MaBV) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Mit der Änderung im § 16 sollen die Immobilienmakler aus der Prüfpflicht herausgenommen werden. Bei der Prüfung nach § 16 MaBV handelt es sich um eine Überwachungsaufgabe, die zugunsten der an sich hierfür zuständigen Ordnungsämter auf private Prüfer übertragen wurde, die das Ergebnis der jährlichen Prüfung den Ord- nungsämtern mitzuteilen haben. Diese „Privatisierung“ des Vollzuges der MaBV erfolgte zum einen wegen der unzu- reichenden personellen Ausstattung der Ordnungsämter so- wie mangels Fachwissens der dort tätigen Bediensteten, insbesondere bezüglich einer Prüfung der Bauträger und Baubetreuer (vgl. die Gesetzesbegründung auf Bundestags- drucksachen 7/590 und 7/1989). Die Notwendigkeit einer intensiven Überwachung der Vorschriften der MaBV im E
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.946 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4231, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.519–70.465 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert f047bf0e495062e3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP