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Artikel 10 · BT-Drs. 15/4231 · S. 18

Zu Artikel 10 (Änderung der Makler- und Bau-

Zu Artikel 10 (Änderung der Makler- und Bau-
trägerverordnung – MaBV)
Entsprechend der vom Bundeskabinett beschlossenen Vor-
schläge zum Bürokratieabbau sollen auch die gewerberecht-
lichen Anforderungen auf die unbedingt notwendigen für
Immobilienmakler reduziert werden.
Zu Nummer 1 (§ 13 MaBV)
Dazu soll zunächst die sich aus § 13 MaBV ergebene Auf-
bewahrungspflicht für Immobilieninserate etc. aufgehoben
werden. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit von Immo-
bilienmaklern erscheint es angesichts der heutigen, primär
von der Nachfrage bestimmter Marktlage nicht mehr er-
forderlich, diese aus den 70er Jahren stammende Bestim-
mung aufrechtzuerhalten. Sie erklärte sich im damaligen an-
bieterbestimmten Markt dadurch, dass Makler seinerzeit
öfters ohne Auftrag Immobilien vermittelten, von denen sie
lediglich durch Privatanzeigen erfahren hatten. Mit der
Inseratensammlung sollte eine solche anstößige Geschäfts-
praxis besser nachweisbar und im Endeffekt unterbunden
werden.
Zu Nummer 2 (§ 16 MaBV)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Mit der Änderung im § 16 sollen die Immobilienmakler aus
der Prüfpflicht herausgenommen werden.
Bei der Prüfung nach § 16 MaBV handelt es sich um eine
Überwachungsaufgabe, die zugunsten der an sich hierfür
zuständigen Ordnungsämter auf private Prüfer übertragen
wurde, die das Ergebnis der jährlichen Prüfung den Ord-
nungsämtern mitzuteilen haben. Diese „Privatisierung“ des
Vollzuges der MaBV erfolgte zum einen wegen der unzu-
reichenden personellen Ausstattung der Ordnungsämter so-
wie mangels Fachwissens der dort tätigen Bediensteten,
insbesondere bezüglich einer Prüfung der Bauträger und
Baubetreuer (vgl. die Gesetzesbegründung auf Bundestags-
drucksachen 7/590 und 7/1989). Die Notwendigkeit einer
intensiven Überwachung der Vorschriften der MaBV im
E

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.946 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4231, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.519–70.465 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert f047bf0e495062e3….

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