Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/4132 · S. 24
Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris-
Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris- tete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung) § 1 Abs. 6 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung enthält eine Verweisung auf das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaft- lichem Personal an Forschungseinrichtungen, das mit Arti- kel 2 aufgehoben wird. Die Neufassung der Vorschrift trägt dem Rechnung und passt den Verweis auf das Hochschulrah- mengesetz mit der durch dieses Änderungsgesetz geschaffe- nen Rechtslage an.
BT-Drs. 15/4132 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 122.578–123.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP