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Artikel 3 · BT-Drs. 15/4132 · S. 24

Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris-

Zu Artikel 3 (Anpassung des Gesetzes über befris-
tete Arbeitsverträge mit Ärzten in der
Weiterbildung)
§ 1 Abs. 6 des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit
Ärzten in der Weiterbildung enthält eine Verweisung auf das
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaft-
lichem Personal an Forschungseinrichtungen, das mit Arti-
kel 2 aufgehoben wird. Die Neufassung der Vorschrift trägt
dem Rechnung und passt den Verweis auf das Hochschulrah-
mengesetz mit der durch dieses Änderungsgesetz geschaffe-
nen Rechtslage an.

BT-Drs. 15/4132 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 122.578–123.110 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP