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Artikel 1 · BT-Drs. 15/4132 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmen-

Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmen-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die materiel-
len Änderungen des Hochschulrahmengesetzes an.
Zu Nummer 2 (§ 37 Abs. 1)
Zu Buchstabe a (§ 37 Abs. 1 Satz 2)
Die Einfügung ermöglicht den Ländern nach Maßgabe der in
Satz 2 genannten Kriterien differenzierte Regelungen inner-
halb einzelner Mitgliedergruppen hinsichtlich der Mitwir-
kung an bestimmten Entscheidungen.
Zu Buchstabe b (§ 37 Abs. 1 Satz 3)
Die Regelung stellt in Verbindung mit der in § 42 Satz 1 (vgl.
Nummer 3) erfolgten Klammerdefinition des Begriffspaares
„Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ klar, dass
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren korpora-
tionsrechtlich zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und
Hochschullehrer gehören.
Entscheidende Kriterien im Hinblick auf das Homogenitäts-
prinzip sind Aufgabenstellung, Funktion sowie Verantwor-
tung und daneben auch noch Einstellungsvoraussetzungen
und Berufungsverfahren. Danach zählen in der Regel nicht
zu den Hochschullehrern Hochschulangehörige,
– die nicht promoviert sind,
– die gegenüber Lehrstuhl-, Instituts- oder Klinikdirek-
toren weisungsgebunden sind,
– die nur eine schwache funktionale Eingliederung in den
Wissenschaftsbetrieb aufweisen,
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/4132
– die nur unterstützende oder ergänzende wissenschaftliche
Funktionen ausüben,
– die eine engspezialisierte Lehrtätigkeit wie Lehrbeauf-
tragte oder Lehrkräfte für besondere Aufgaben ausüben
oder
– die überwiegende Tätigkeiten in der Wissenschaftsver-
waltung erledigen.
Sämtliche genannten Kriterien, die gegen eine Zuordnung
zur Gruppe der Hochschullehrer sprechen würden, werden
bei Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen nicht vorlie-
gen. Nach 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 70.832 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.350–122.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP