Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/4132 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmen-
Zu Artikel 1 (Änderung des Hochschulrahmen- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderungen passen die Inhaltsübersicht an die materiel- len Änderungen des Hochschulrahmengesetzes an. Zu Nummer 2 (§ 37 Abs. 1) Zu Buchstabe a (§ 37 Abs. 1 Satz 2) Die Einfügung ermöglicht den Ländern nach Maßgabe der in Satz 2 genannten Kriterien differenzierte Regelungen inner- halb einzelner Mitgliedergruppen hinsichtlich der Mitwir- kung an bestimmten Entscheidungen. Zu Buchstabe b (§ 37 Abs. 1 Satz 3) Die Regelung stellt in Verbindung mit der in § 42 Satz 1 (vgl. Nummer 3) erfolgten Klammerdefinition des Begriffspaares „Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer“ klar, dass Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren korpora- tionsrechtlich zur Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gehören. Entscheidende Kriterien im Hinblick auf das Homogenitäts- prinzip sind Aufgabenstellung, Funktion sowie Verantwor- tung und daneben auch noch Einstellungsvoraussetzungen und Berufungsverfahren. Danach zählen in der Regel nicht zu den Hochschullehrern Hochschulangehörige, – die nicht promoviert sind, – die gegenüber Lehrstuhl-, Instituts- oder Klinikdirek- toren weisungsgebunden sind, – die nur eine schwache funktionale Eingliederung in den Wissenschaftsbetrieb aufweisen, Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/4132 – die nur unterstützende oder ergänzende wissenschaftliche Funktionen ausüben, – die eine engspezialisierte Lehrtätigkeit wie Lehrbeauf- tragte oder Lehrkräfte für besondere Aufgaben ausüben oder – die überwiegende Tätigkeiten in der Wissenschaftsver- waltung erledigen. Sämtliche genannten Kriterien, die gegen eine Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer sprechen würden, werden bei Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen nicht vorlie- gen. Nach
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 70.832 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/4132, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 51.350–122.182 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert a2cf1726f76d3d3d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP