Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 15/2378 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Nach dem Beitrittsvertrag vom 16. April 2003 können die
derzeitigen Mitgliedstaaten der EU die Arbeitnehmerfrei-
zügigkeit für Staatsangehörige aus den Beitrittsstaaten mit
Ausnahme von Zypern und Malta im Rahmen eines flexib-
len Modells von Übergangsregelungen bis zu sieben Jahre
beschränken. Von dieser Möglichkeit wird Deutschland
zumindest in den beiden ersten Jahren nach dem Beitritt
Gebrauch machen. Vor diesem Hintergrund wird mit der
Änderung klargestellt, dass Staatsangehörige aus den be-
troffenen Beitrittsstaaten während der Übergangszeiten im
DeutscherBundestag–15.Wahlperiode –7– Drucksache 15/2378
Rahmen des geltenden Rechts weiterhin grundsätzlich einer
Arbeitsgenehmigung bedürfen.
Zu Buchstabe b
Die Vorschrift des § 284 Abs. 5 SGB III setzt für die Ertei-
lung von Arbeitsgenehmigungen voraus, dass ein Ausländer
eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 5 des Ausländergeset-
zes besitzt. Ab dem 1. Mai 2004 finden auf die Einreise und
den Aufenthalt der Staatsangehörigen aus den Beitrittsstaa-
ten künftig jedoch nicht mehr die allgemeinen aufenthalts-
rechtlichen Vorschriften Anwendung, sondern die Vor-
schriften des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (Aufenthaltsgesetz/EWG). Mit der
vorgesehenen Änderung wird die Regelung des § 284
Abs. 5 SGB III deshalb entsprechend erweitert, um die
Grundlage für die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen an
Staatsangehörige aus den Beitrittsstaaten zu schaffen.
Zu Nummer 2
Die Regelung sieht zur Umsetzung der sog. Gemein-
schaftspräferenz für die Staatsangehörigen aus den Beitritts-
staaten bei der Neuzulassung zu Beschäftigungen die bevor-
zugte Erteilung von 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.871 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/2378 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/2378, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.339–13.210 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 1871aa0529917421….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP