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Artikel 3 · BT-Drs. 15/2700 · S. 12

Zu Artikel 3 (Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes)
Das Schiffssicherheitsgesetz ist das maßgebliche Gesetz,
mit dem internationale Sicherheitsbestimmungen üblicher-
weise innerstaatlich anwendbar gemacht werden, indem an
den Staat adressierte völkerrechtliche Verpflichtungen, so-
weit möglich, als individuelle Pflichten von Schiffseigentü-
mer und Schiffsführer ausgestaltet werden. Diese Transfor-
mation von völkerrechtlichen Verpflichtungen in individu-
elle Verhaltenspflichten erfolgt durch die Aufnahme ent-
sprechender Regelungen in die Aufzählung der Anlage zu
diesem Gesetz, die durch Verordnung aufgrund der beste-
henden Ermächtigung geändert werden kann.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/2700
Zu Nummer 1
Der auf die Gefahrenabwehr bezogene Charakter der
SOLAS-Änderungen erfordert auch eine Anpassung des
Schiffssicherheitsgesetzes, da in diesem Bereich bislang nur
schiffssicherheitstechnische Vorschriften eine Rolle spielen.
Nunmehr werden auch im beschränkten Umfang Vorschrif-
ten über die Gefahrenabwehr zum Bestandteil dieses Geset-
zes gemacht.
Zu Nummer 2
Die Einbeziehung dieser der Gefahrenabwehr dienenden
Vorschriften in das der technischen Schiffssicherheit die-
nende Regelungswerk wird vor allem durch die Ergänzung
von § 8 vorgenommen, mit dem die wesentlichen Verpflich-
tungen des Schiffseigentümers und auch des Schiffsführers
zur Gefahrenabwehr, die sich aus den neuen SOLAS-Be-
stimmungen ergeben und in der Tat mit der technischen
Schiffssicherheit und dem sicheren Schiffsbetrieb im engen
Zusammenhang stehen, zum Bestandteil der Verpflichtun-
gen nach diesem Gesetz gemacht werden. Dabei handelt es
sich um die Verpflichtung nach Kapitel V Regel 19 von
SOLAS über die an Bord mitzuführenden Navigationssys-
teme und Ausrüstung un

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.327 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2700, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.849–42.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.53) +D1D2D3 · Prüfwert d6be56e77d55b15f….

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