Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 15/3653 · S. 18
Zu Artikel 10 (Änderung des Handelsgesetzbuchs)
Zu Artikel 10 (Änderung des Handelsgesetzbuchs) Zu Nummer 1 (Änderung von § 61 Abs. 2) Nach § 60 unterliegen Handlungsgehilfen einem gesetz- lichen Wettbewerbsverbot, das in § 61 Abs. 1 durch einen Schadensersatzanspruch und ein so genanntes Eintrittsrecht sanktioniert ist. Die Ansprüche des Prinzipals sind nach § 61 Abs. 2 einer besonderen Verjährung unterworfen, die struk- turell der regelmäßigen Verjährung gemäß den §§ 195, 199 BGB entspricht. Einer subjektiv beginnenden kurzen Frist steht eine objektiv beginnende Maximalfrist gegenüber. Beide Fristen sind mit drei Monaten bzw. fünf Jahren jedoch deutlich kürzer als die Fristen im BGB. Dies hängt mit dem besonderen Rechtfertigungsbedürfnis für Wettbewerbsver- bote zusammen. Wettbewerbsverbote widersprechen einer im Übrigen marktwirtschaftlich orientierten Rechtsordnung. Mit Blick auf § 1 GWB sind sie daher nur zu akzeptieren, so- weit sie für den Bestand des vor Wettbewerb zu schützenden Rechtsinstituts (Handelsgewerbe, Handelsgesellschaften) er- forderlich sind. Hat der Berechtigte innerhalb von drei Mona- ten ab Kenntnis des Wettbewerbsverstoßes bzw. innerhalb von fünf Jahren ab Begehung des Wettbewerbsverstoßes nichts unternommen, spricht vieles dafür, dass der Berech- tigte des Schutzes vor Wettbewerb nicht länger bedarf. Die kürzeren Fristen des § 61 Abs. 2 sind daher beizubehalten. Bislang genügt allerdings die grob fahrlässige Unkenntnis des Prinzipals nicht, um den Verjährungsbeginn auszulösen. Dies soll nach dem Vorbild von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ge- ändert werden. Zu Nummer 2 (Aufhebung von § 88) § 88 des Handelsgesetzbuchs regelt die Verjährung der ver- traglichen Ansprüche zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer. Die Verjährungsfrist beträgt danach vier Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.834 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/3653 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/3653, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.563–83.397 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert 70feea9f77aec005….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP