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Artikel 1 · BT-Drs. 15/2350 · S. 25

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Durch die Änderung in § 2 Abs. 3 Satz 1 BÄO wird der Tat-
sache Rechnung getragen, dass Deutschland und die Euro-
päische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäi-
sche Union in gemischten Verträgen gegenüber weiteren
Staaten Rechte gewährt haben. Diese Verträge gelten ohne
Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne der
Drucksache 15/2350 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprüche
auch für die Begünstigten dieser Verträge bestehen. Zum
anderen wird der Text redaktionell an den EG-Vertrag ange-
passt.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Das zu Nummer 1 Gesagte gilt entsprechend.
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Die Möglichkeiten zur Absolvierung der praktischen Aus-
bildung werden auf weitere Einrichtungen der ambulanten
ärztlichen Krankenversorgung ausgeweitet.
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Das Erfordernis einer „AiP“-Phase wird gestrichen. Die
Phase als Arzt im Praktikum ist künftig nicht mehr erforder-
lich. Damit kann die Approbation unmittelbar nach Beendi-
gung des Studiums erteilt werden.
Zu Doppelbuchstabe bb
Die Änderung ist redaktioneller Natur und auf die geänderte
Terminologie des EG-Vertrages zurückzuführen. Die Strei-
chung von Nummer 5 in § 3 Abs. 1 Satz 2 ist Folge des
Wegfalls der „AiP“-Phase.
Zu Doppelbuchstabe cc
Der Text wird redaktionell an den EG-Vertrag angepasst.
Zu Doppelbuchstabe dd
Das zu Nummer 1 Gesagte gilt entsprechend.
Zu Doppelbuchstabe ee
Folgeänderung von Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe dd.
Zu Doppelbuchstabe ff
Durch die Neufassung der bisherigen Ermächtigung wird
die Bezeichnung des Ministeriums aktualisiert. Im Übrigen
handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die
Richtlinienbezeichnung.
Zu Doppel

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.644 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.252–76.896 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 580a85eb646a9f95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP