Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2350 · S. 25
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Durch die Änderung in § 2 Abs. 3 Satz 1 BÄO wird der Tat- sache Rechnung getragen, dass Deutschland und die Euro- päische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäi- sche Union in gemischten Verträgen gegenüber weiteren Staaten Rechte gewährt haben. Diese Verträge gelten ohne Umsetzung aus sich heraus, doch soll hier im Sinne der Drucksache 15/2350 – 26 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Rechtsklarheit verdeutlicht werden, dass Rechtsansprüche auch für die Begünstigten dieser Verträge bestehen. Zum anderen wird der Text redaktionell an den EG-Vertrag ange- passt. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Zu Dreifachbuchstabe aaa Das zu Nummer 1 Gesagte gilt entsprechend. Zu Dreifachbuchstabe bbb Die Möglichkeiten zur Absolvierung der praktischen Aus- bildung werden auf weitere Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung ausgeweitet. Zu Dreifachbuchstabe ccc Das Erfordernis einer „AiP“-Phase wird gestrichen. Die Phase als Arzt im Praktikum ist künftig nicht mehr erforder- lich. Damit kann die Approbation unmittelbar nach Beendi- gung des Studiums erteilt werden. Zu Doppelbuchstabe bb Die Änderung ist redaktioneller Natur und auf die geänderte Terminologie des EG-Vertrages zurückzuführen. Die Strei- chung von Nummer 5 in § 3 Abs. 1 Satz 2 ist Folge des Wegfalls der „AiP“-Phase. Zu Doppelbuchstabe cc Der Text wird redaktionell an den EG-Vertrag angepasst. Zu Doppelbuchstabe dd Das zu Nummer 1 Gesagte gilt entsprechend. Zu Doppelbuchstabe ee Folgeänderung von Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuch- stabe dd. Zu Doppelbuchstabe ff Durch die Neufassung der bisherigen Ermächtigung wird die Bezeichnung des Ministeriums aktualisiert. Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung an die Richtlinienbezeichnung. Zu Doppel
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.644 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.252–76.896 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 580a85eb646a9f95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP