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Artikel 5 · BT-Drs. 15/1516 · S. 72

Zu Artikel 5 (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 5)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zur Aufhebung der Vorschriften über die Ar-
beitslosenhilfe durch Einführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende im Zweiten Buch. Die Versicherungspflicht
für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird in § 5 Abs. 1
Nr. 2 Buchstabe a neu geregelt.
Zu Buchstabe b
Da es sich bei dem Arbeitslosengeld II um eine subsidiäre
staatliche Sozialleistung handelt, die wie die Sozialhilfe be-
dürftigkeitsorientiert ist, besteht in den Fällen, in denen der
Leistungsempfänger bereits im Rahmen der Familienversi-
cherung in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversi-
chert ist, kein Bedarf für den Vorrang einer eigenständigen
Versicherungspflicht. Deshalb sieht der Entwurf in diesen
Fällen im Gegensatz zur ehemaligen Arbeitslosenhilfe kei-
nen Vorrang der eigenständigen Versicherung in der gesetz-
lichen Krankenversicherung vor. Damit wird auch deutlich,
dass es sich bei der neuen Leistung des Arbeitslosengeldes
II nicht um eine Lohnersatzleistung handelt.
Zu Nummer 2 (§ 6)
Die Neuregelung beinhaltet eine aus Gleichbehandlungs-
gründen gebotene Einbeziehung lebensälterer erwerbsfähi-
ger Hilfebedürftiger in die gesetzliche Krankenversiche-
rung.
Zu Nummer 3 (§ 8)
Folgeänderung zur Aufhebung der Vorschriften über die Ar-
beitslosenhilfe durch Einführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende im Zweiten Buch. An die Stelle der Ar-
beitslosenhilfe tritt künftig das Arbeitslosengeld II.
Zu Nummer 4 (§ 10)
Klarstellung dass Angehörige des Pflichtversicherten auch
im Fall des eigenständigen Bezugs von Arbeitslosengeld II
familienversichert sind.
Zu Nummer 5 (§ 47b)
Zu den Buchstaben a bis c
Folgeänderung zur Aufhebung der Vorschriften über die Ar-
beitslosenhilfe durch Einführung der Grundsicherung fü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.307 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 345.195–348.502 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….

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