Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 46 · BT-Drs. 15/1516 · S. 83
Zu Artikel 46 (Änderung des Bundeskindergeld-
Zu Artikel 46 (Änderung des Bundeskindergeld- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3) Redaktionelle Änderung wegen der Einführung des Kinder- zuschlags. Zu Nummer 2 (§ 5) Redaktionelle Änderung wegen der Einführung des Kinder- zuschlags. Zu Nummer 3 (§ 6a) Zu Absatz 1 Eltern sollen nicht nur wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Anspruch nehmen müssen und durch den Kinderzuschlag einen Ar- beitsanreiz erhalten. Diese Zielsetzung kann durch den Kin- derzuschlag bei Eltern erreicht werden, die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung für ihre Kinder erhalten, denn der Kinderzuschlag deckt zusammen mit dem Kindergeld und dem auf das Kind entfallenden Wohngeldanteil den durchschnittlichen Bedarf an Arbeitslosengeld II oder Sozi- algeld eines Kindes ab. Eltern erhalten den Kinderzuschlag nur für die in ihrem Haushalt lebenden minderjährigen Kin- der. Durch die Festsetzung eines Mindesteinkommens in Höhe des elterlichen Bedarfs an Arbeitslosengeld II und/ oder Sozialgeld ist gewährleistet, dass nur die Eltern den Kinderzuschlag erhalten, deren eigener Bedarf an Arbeitslo- sengeld II und Sozialgeld durch eigenes Einkommen ge- deckt ist. Mit dem Kinderzuschlag ist damit regelmäßig auch der Bedarf im Sinne des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes der Familie gedeckt. Damit wird zugleich er- reicht, dass die Familien regelmäßig nur ein Verwaltungs- verfahren zu durchlaufen haben, entweder im Job-Center als Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld oder bei der Familienkasse für den Kinderzuschlag. Mit der Einkom- menshöchstgrenze wird erreicht, dass Eltern, die auch ohne den Kinderzuschlag den Bedarf im Sinne des Arbeitslosen- geldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch für sich und ihre Kinder aus eige
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.572 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 400.652–405.224 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP