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Artikel 16 · BT-Drs. 15/1516 · S. 74

Zu Artikel 16 (Wohnraumförderungsgesetz)

Zu Artikel 16 (Wohnraumförderungsgesetz)
Zu Nummer 1 (§ 21)
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Mit der Änderung soll ein redaktionelles Versehen berich-
tigt werden.
Zu den Doppelbuchstaben bb bis hh
Die Änderungen sollen der Harmonisierung der Einkom-
mensermittlung im Wohnraumförderungsrecht mit derjeni-
gen im Wohngeldrecht dienen. Im Wesentlichen werden
hierzu die Änderungen des § 10 Abs. 2 WoGG nachvollzo-
gen, so dass insoweit auf die Begründung zur Änderung des
Wohngeldgesetzes verwiesen wird. Durch die in Doppel-
buchstabe bb vorgesehene Einfügung der Nummer 1.10 in
§ 21 Abs. 2 WoFG wird darüber hinaus künftig die Hälfte
der Renten nach § 3 Abs. 2 AntiDHG dem Jahreseinkom-
men – wie bisher schon im Wohngeld – zugerechnet. An-
ders als das Wohngeld sind Förderungen nach dem Wohn-
raumförderungsgesetz keine Sozialleistungen nach § 6
Abs. 1 Satz 2 AntiDHG, so dass hier nach geltendem Recht
eine Abweichung der wohnraumförderungsrechtlichen von
der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung besteht.
Die Einfügung der Nummer 1.10 soll diese Abweichung
beider Regelungsbereiche beseitigen.
Zu Doppelbuchstabe ii
Mit der Einfügung einer neuen Nummer 9 in § 21 Abs. 2
WoFG soll bewirkt werden, dass das Arbeitslosengeld II,
soweit es um den Lebensunterhalt und den befristeten Zu-
schlag geht, sowie das Sozialgeld nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch bei der Ermittlung des Jahreseinkommens
berücksichtigt werden, soweit sie die bei ihrer Berechnung
berücksichtigten Kosten für den Wohnraum übersteigen.
Die Regelung entspricht der u. a. für die Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in § 21 Abs. 2
Nr. 7 WoFG getroffenen Regelung.
Zu Doppelbuchstabe jj
Die Änderung ist eine Folgeänderung auf Grund der Einfü-
gung der neuen Nummer 9 in § 21 Abs. 2 WoFG.
Zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.635 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/1516, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 354.926–357.561 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 6688f170d118d72e….

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