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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3672 · S. 13
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt-
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 6 KHEntgG) Klarstellung, dass der Erlösausgleich nach § 3 Abs. 6 nur für die bundesweit vorgegebenen DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelte (Erlösbudget) gilt. Der Erlösausgleich für Drucksache 15/3672 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Leistungen nach § 6 Abs. 1, die noch nicht von diesen Fall- pauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden, wird in § 6 Abs. 3 geregelt. Zu Nummer 2 (§ 4 KHEntgG) Zu den Buchstaben a und b Redaktionelle Änderung infolge der Verlängerung der Kon- vergenzphase um ein Jahr (Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe g). Zu Buchstabe c Die Vorschrift zur Ausgliederung der Ausbildungsfinanzie- rung aus dem bisherigen Krankenhausbudget wird an die neuen Vorgaben in § 17a KHG angepasst. Zu Buchstabe d Redaktionelle Änderung infolge der Änderungen durch die Buchstaben e bis g. Doppelbuchstabe cc berücksichtigt die in § 17a Abs. 4 Satz 4 KHG vorgesehene einmalige Korrek- turmöglichkeit für Fehlschätzungen bei der Ausgliederung der Ausbildungsstätten aus dem Krankenhausbudget. Zu Buchstabe e Nach den derzeit für die Konvergenzphase geltenden ge- setzlichen Vorgaben in den Absätzen 3 bis 6 des § 4 KHEntgG werden Leistungen, die jeweils im Folgejahr zu- sätzlich zu erbringen sind, infolge der Konvergenzsystema- tik automatisch im Jahr 2005 zu 33 Prozent, im Jahr 2006 zu 50 Prozent und im Jahr 2007 zu 100 Prozent vergütet. We- gen der Verlängerung der Konvergenzphase und insbeson- dere der damit verbundenen Absenkung der Konvergenz- quoten in den Jahren 2005 und 2006 musste die bisherige Konvergenzsystematik verändert werden. Bei einem An- gleichungsprozentsatz von 15 Prozent im Jahr 2005 würden nach der bisherigen Systematik für zusätzliche Leistungen nur noch 15 Prozent des land
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3672, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.480–77.877 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 272a9bfca401055c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP