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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3672 · S. 13

Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt-

Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 6 KHEntgG)
Klarstellung, dass der Erlösausgleich nach § 3 Abs. 6 nur
für die bundesweit vorgegebenen DRG-Fallpauschalen und
Zusatzentgelte (Erlösbudget) gilt. Der Erlösausgleich für
Drucksache 15/3672 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Leistungen nach § 6 Abs. 1, die noch nicht von diesen Fall-
pauschalen und Zusatzentgelten erfasst werden, wird in § 6
Abs. 3 geregelt.
Zu Nummer 2 (§ 4 KHEntgG)
Zu den Buchstaben a und b
Redaktionelle Änderung infolge der Verlängerung der Kon-
vergenzphase um ein Jahr (Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe g).
Zu Buchstabe c
Die Vorschrift zur Ausgliederung der Ausbildungsfinanzie-
rung aus dem bisherigen Krankenhausbudget wird an die
neuen Vorgaben in § 17a KHG angepasst.
Zu Buchstabe d
Redaktionelle Änderung infolge der Änderungen durch die
Buchstaben e bis g. Doppelbuchstabe cc berücksichtigt die
in § 17a Abs. 4 Satz 4 KHG vorgesehene einmalige Korrek-
turmöglichkeit für Fehlschätzungen bei der Ausgliederung
der Ausbildungsstätten aus dem Krankenhausbudget.
Zu Buchstabe e
Nach den derzeit für die Konvergenzphase geltenden ge-
setzlichen Vorgaben in den Absätzen 3 bis 6 des § 4
KHEntgG werden Leistungen, die jeweils im Folgejahr zu-
sätzlich zu erbringen sind, infolge der Konvergenzsystema-
tik automatisch im Jahr 2005 zu 33 Prozent, im Jahr 2006 zu
50 Prozent und im Jahr 2007 zu 100 Prozent vergütet. We-
gen der Verlängerung der Konvergenzphase und insbeson-
dere der damit verbundenen Absenkung der Konvergenz-
quoten in den Jahren 2005 und 2006 musste die bisherige
Konvergenzsystematik verändert werden. Bei einem An-
gleichungsprozentsatz von 15 Prozent im Jahr 2005 würden
nach der bisherigen Systematik für zusätzliche Leistungen
nur noch 15 Prozent des land

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.397 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/3672, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.480–77.877 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 272a9bfca401055c….

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