Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 15/2816 · S. 15
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial-
Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung an die geteilte Trägerschaft nach § 6 des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch. Drucksache 15/2816 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Nummer 2 Änderung eines redaktionellen Versehens. Ohne die Ände- rung hätten nur diejenigen Versicherten Anspruch auf Über- gangsgeld, die unmittelbar vor Beginn der Maßnahme Ar- beitslosengeld II bezogen haben und für die von dem der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Ar- beitseinkommen Beiträge gezahlt wurden. Dem Arbeitslosengeld II liegt aber kein Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt zugrunde. Vielmehr wird nach § 166 Abs. 1 Nr. 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ein Pauschalbetrag von 400 Euro zugrunde gelegt. Die Vor- schrift ist daher so anzupassen, dass auch Bezieher von Ar- beitslosengeld II den von der gesetzlichen Regelung gewoll- ten Anspruch auf Übergangsgeld haben.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.866–60.808 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP