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Artikel 5 · BT-Drs. 15/2816 · S. 15

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial-

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1
Anpassung an die geteilte Trägerschaft nach § 6 des Zwei-
ten Buches Sozialgesetzbuch.
Drucksache 15/2816 – 16 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Änderung eines redaktionellen Versehens. Ohne die Ände-
rung hätten nur diejenigen Versicherten Anspruch auf Über-
gangsgeld, die unmittelbar vor Beginn der Maßnahme Ar-
beitslosengeld II bezogen haben und für die von dem der
Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Ar-
beitseinkommen Beiträge gezahlt wurden.
Dem Arbeitslosengeld II liegt aber kein Arbeitseinkommen
oder Arbeitsentgelt zugrunde. Vielmehr wird nach § 166
Abs. 1 Nr. 2a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ein
Pauschalbetrag von 400 Euro zugrunde gelegt. Die Vor-
schrift ist daher so anzupassen, dass auch Bezieher von Ar-
beitslosengeld II den von der gesetzlichen Regelung gewoll-
ten Anspruch auf Übergangsgeld haben.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.866–60.808 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….

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