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Artikel 3 · BT-Drs. 15/2816 · S. 15

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozial-

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
gesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des § 421h.
Zu Nummer 2 (§ 22)
Anpassung an den Regelungsinhalt von § 16 Abs. 1 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Zu Nummer 3 (§ 364)
Die bisherige Regelung über die Rückzahlung der Liquidi-
tätshilfen berücksichtigte, dass Planungsentscheidungen
über den Finanzbedarf der Bundesagentur für Arbeit in der
Vergangenheit ex ante und auf der Basis unsicherer Schät-
zungen getroffen werden mussten. Deshalb eröffnete der
Rückzahlungsmodus die Möglichkeit, zur Abdeckung nicht
vorhergesehener Risiken, Überschüsse als Sicherheiten zu-
rückzuhalten.
Durch den Einsatz des „Elektronischen Finanzanwendersys-
tems für die Rücklage“ (FINAS-RL) ist nun für die Bun-
desagentur für Arbeit eine genauere Einschätzung des zu er-
wartenden Liquiditätsbedarfs als bisher möglich. Damit be-
steht kein Grund mehr, der Bundesagentur die bisherigen
Überschüsse als Sicherheiten zu belassen.
Darüber hinaus wird die Liquidität jederzeit durch Mittelzu-
weisungen der Deutschen Bundesbank zu Lasten der Bun-
deskasse sichergestellt.
Die Änderung entspricht einer Forderung des Bundesrech-
nungshofes.
Zu Nummer 4 (§ 421h)
Zur Durchführung der Erprobung einer bundeseinheitlichen
Wirtschaftsnummer musste § 421h in das Dritte Buch So-
zialgesetzbuch eingefügt werden. Nach dem Abschluss der
Erprobung wird der ursprüngliche Rechtszustand wieder
hergestellt.
Zu Nummer 5 (§ 434j)
Die Änderung beseitigt ein redaktionelles Versehen:
Personen können nach dem 1. Januar 2005 nach der Über-
gangsregelung des § 434j Abs. 10 SGB III weiter Unter-
haltsgeld beziehen.
Durch Artikel 10 Nr. 1 des Dritten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003
(BGBl. I S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.318–59.370 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP