Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/2816 · S. 15
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozial-
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderung zur Aufhebung des § 421h. Zu Nummer 2 (§ 22) Anpassung an den Regelungsinhalt von § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Zu Nummer 3 (§ 364) Die bisherige Regelung über die Rückzahlung der Liquidi- tätshilfen berücksichtigte, dass Planungsentscheidungen über den Finanzbedarf der Bundesagentur für Arbeit in der Vergangenheit ex ante und auf der Basis unsicherer Schät- zungen getroffen werden mussten. Deshalb eröffnete der Rückzahlungsmodus die Möglichkeit, zur Abdeckung nicht vorhergesehener Risiken, Überschüsse als Sicherheiten zu- rückzuhalten. Durch den Einsatz des „Elektronischen Finanzanwendersys- tems für die Rücklage“ (FINAS-RL) ist nun für die Bun- desagentur für Arbeit eine genauere Einschätzung des zu er- wartenden Liquiditätsbedarfs als bisher möglich. Damit be- steht kein Grund mehr, der Bundesagentur die bisherigen Überschüsse als Sicherheiten zu belassen. Darüber hinaus wird die Liquidität jederzeit durch Mittelzu- weisungen der Deutschen Bundesbank zu Lasten der Bun- deskasse sichergestellt. Die Änderung entspricht einer Forderung des Bundesrech- nungshofes. Zu Nummer 4 (§ 421h) Zur Durchführung der Erprobung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer musste § 421h in das Dritte Buch So- zialgesetzbuch eingefügt werden. Nach dem Abschluss der Erprobung wird der ursprüngliche Rechtszustand wieder hergestellt. Zu Nummer 5 (§ 434j) Die Änderung beseitigt ein redaktionelles Versehen: Personen können nach dem 1. Januar 2005 nach der Über- gangsregelung des § 434j Abs. 10 SGB III weiter Unter- haltsgeld beziehen. Durch Artikel 10 Nr. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.052 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/2816, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.318–59.370 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.49) +D1D2D3 · Prüfwert 1390fb4219f1b6ad….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP