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Artikel 3 · BT-Drs. 15/3784 · S. 18
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Die Änderung entspricht dem § 284 Abs. 2 SGB III in der bisherigen Fassung. Damit wird der Zeitpunkt, ab dem die Genehmigung vorliegen muss, eindeutig festgelegt. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/3784 Zu Nummer 2 Behebung eines redaktionellen Versehens. Aufgrund des EU-Beitritts zum 1. Mai 2004 wurde für die Staatsangehöri- gen der neuen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitserlaubnis-EU eingeführt, um in der Zeit, in der nach Maßgabe des EU- Beitrittsvertrages abweichende Regelungen als Übergangs- regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit Anwendung fin- den, einen Nachweis der erlaubten Beschäftigung erbringen zu können. Die erforderliche Ergänzung des Artikels 9 Nr. 4 Zuwanderungsgesetz wurde dabei nicht nachvollzogen. Zu Nummer 3 Aufgrund der Aufhebung der §§ 285, 286 und der Ände- rung des § 284 (Geltung nur für die Staatsangehörigen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten während der Nutzung der Übergangsfristen der Freizügigkeit des EU-Beitrittvertra- ges) durch das Zuwanderungsgesetz ist die bisherige Num- mer 2 entsprechend anzupassen. Zu Nummer 4 Es handelt sich um eine rechtsförmliche Überarbeitung von § 404 SGB III. Der anders lautende Änderungsbefehl aus Artikel 9 Nr. 12 des Zuwanderungsgesetzes wird mit Artikel 4 Nr. 1 dieses Gesetzes aufgehoben. Zum einen wird die Bußgeldbewehrung auf den Satz 1 des § 4 Abs. 3 AufenthG beschränkt, da nur diese Vorschrift ein bewehrungsfähiges Verbot umschreibt. Zum anderen können Aufenthaltsgestattungen, Duldungen usw., die im Text des § 404 Abs. 1 SGB III in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes aufgeführt werden, nicht in die Bußgeldnorm integriert werden. Dies ergibt sich daraus, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG sprachlich nur auf den Aufen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.632 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/3784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.090–69.722 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 51d3f38fe2eb090c….
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