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Artikel 3 · BT-Drs. 15/3784 · S. 18

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 3 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Die Änderung entspricht dem § 284 Abs. 2 SGB III in der
bisherigen Fassung. Damit wird der Zeitpunkt, ab dem die
Genehmigung vorliegen muss, eindeutig festgelegt.
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/3784
Zu Nummer 2
Behebung eines redaktionellen Versehens. Aufgrund des
EU-Beitritts zum 1. Mai 2004 wurde für die Staatsangehöri-
gen der neuen EU-Mitgliedstaaten die Arbeitserlaubnis-EU
eingeführt, um in der Zeit, in der nach Maßgabe des EU-
Beitrittsvertrages abweichende Regelungen als Übergangs-
regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit Anwendung fin-
den, einen Nachweis der erlaubten Beschäftigung erbringen
zu können. Die erforderliche Ergänzung des Artikels 9 Nr. 4
Zuwanderungsgesetz wurde dabei nicht nachvollzogen.
Zu Nummer 3
Aufgrund der Aufhebung der §§ 285, 286 und der Ände-
rung des § 284 (Geltung nur für die Staatsangehörigen aus
den neuen EU-Mitgliedstaaten während der Nutzung der
Übergangsfristen der Freizügigkeit des EU-Beitrittvertra-
ges) durch das Zuwanderungsgesetz ist die bisherige Num-
mer 2 entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 4
Es handelt sich um eine rechtsförmliche Überarbeitung von
§ 404 SGB III. Der anders lautende Änderungsbefehl aus
Artikel 9 Nr. 12 des Zuwanderungsgesetzes wird mit
Artikel 4 Nr. 1 dieses Gesetzes aufgehoben.
Zum einen wird die Bußgeldbewehrung auf den Satz 1 des
§ 4 Abs. 3 AufenthG beschränkt, da nur diese Vorschrift ein
bewehrungsfähiges Verbot umschreibt.
Zum anderen können Aufenthaltsgestattungen, Duldungen
usw., die im Text des § 404 Abs. 1 SGB III in der Fassung
des Zuwanderungsgesetzes aufgeführt werden, nicht in die
Bußgeldnorm integriert werden. Dies ergibt sich daraus,
dass § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG sprachlich nur auf den
Aufen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.632 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 66.090–69.722 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 51d3f38fe2eb090c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP