Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/3784 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Ausländerzentral-
Zu Artikel 2 (Änderung des Ausländerzentral- registergesetzes) Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals ein umfassendes Instrumentarium zur Steuerung und Begrenzung künftiger Zuwanderung sowie zur Integration von Ausländern ge- schaffen worden. Dabei wurde das dadurch notwendige Zu- sammenwirken von verschiedenen Behörden auf Bundes- und Landesebene (Ausländerbehörde bzw. Visumstellen Deutschlands im Ausland und Bundesagentur für Arbeit) vorgesehen, um einen einheitlichen Verwaltungsakt, den Aufenthaltstitel zu erlassen, der anders als bisher auch die Zulassung zur Beschäftigung beinhaltet. Dieses Verfahren im Rahmen das sog. one-stop-government erfordert entspre- chende Erweiterungen bei der Nutzung der durch die betei- ligten Behörden gemeinsam erzeugten und nutzbaren Da- ten. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit kann selbst nicht mehr alle notwendige Angaben im Rahmen der Zulas- sung zum Arbeitsmarkt eines Ausländers erhalten, da sie nicht in allen Fällen und vor allem nicht mehr abschließend an dem entscheidenden Verwaltungsakt zur Zulassung zum Arbeitsmarkt beteiligt ist. Durch die Gesetzesänderung wird dieses neue Zusammen- wirken der Behörden bei der Zulassung der Ausländer- beschäftigung auch im AZR umgesetzt. Zu Nummer 1 Mit den Neuregelungen des Aufenthaltsgesetzes wird das bisher im Arbeitsgenehmigungsrecht geregelte Recht von Ausländern zur Ausübung von Beschäftigungen künftig Be- standteil des Aufenthaltstitels. Bei Ausländern, die keinen gesetzlich geregelten uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, setzt die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsaufnahme zustimmt. Zur Steuerung des Zugangs zum Arbeitsmarkt kann die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmungen zur Ausübung der Beschäftigung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/3784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.187–66.090 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 51d3f38fe2eb090c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP