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Artikel 2 · BT-Drs. 15/3784 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Ausländerzentral-

Zu Artikel 2 (Änderung des Ausländerzentral-
registergesetzes)
Mit dem Zuwanderungsgesetz ist erstmals ein umfassendes
Instrumentarium zur Steuerung und Begrenzung künftiger
Zuwanderung sowie zur Integration von Ausländern ge-
schaffen worden. Dabei wurde das dadurch notwendige Zu-
sammenwirken von verschiedenen Behörden auf Bundes-
und Landesebene (Ausländerbehörde bzw. Visumstellen
Deutschlands im Ausland und Bundesagentur für Arbeit)
vorgesehen, um einen einheitlichen Verwaltungsakt, den
Aufenthaltstitel zu erlassen, der anders als bisher auch die
Zulassung zur Beschäftigung beinhaltet. Dieses Verfahren
im Rahmen das sog. one-stop-government erfordert entspre-
chende Erweiterungen bei der Nutzung der durch die betei-
ligten Behörden gemeinsam erzeugten und nutzbaren Da-
ten. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit kann selbst
nicht mehr alle notwendige Angaben im Rahmen der Zulas-
sung zum Arbeitsmarkt eines Ausländers erhalten, da sie
nicht in allen Fällen und vor allem nicht mehr abschließend
an dem entscheidenden Verwaltungsakt zur Zulassung zum
Arbeitsmarkt beteiligt ist.
Durch die Gesetzesänderung wird dieses neue Zusammen-
wirken der Behörden bei der Zulassung der Ausländer-
beschäftigung auch im AZR umgesetzt.
Zu Nummer 1
Mit den Neuregelungen des Aufenthaltsgesetzes wird das
bisher im Arbeitsgenehmigungsrecht geregelte Recht von
Ausländern zur Ausübung von Beschäftigungen künftig Be-
standteil des Aufenthaltstitels. Bei Ausländern, die keinen
gesetzlich geregelten uneingeschränkten Zugang zum
Arbeitsmarkt haben, setzt die Erlaubnis zur Aufnahme einer
Beschäftigung voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit
der Arbeitsaufnahme zustimmt. Zur Steuerung des Zugangs
zum Arbeitsmarkt kann die Bundesagentur für Arbeit die
Zustimmungen zur Ausübung der Beschäftigung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.903 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/3784, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 58.187–66.090 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 51d3f38fe2eb090c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP