Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/1206 · S. 43
Zu Artikel 2 (Änderung des Übergangsgesetzes aus
Zu Artikel 2 (Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Ände- rung der Handwerksordnung und ande- rer handwerksrechtlicher Vorschriften) Bei den Änderungen, die das „Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ betreffen, handelt es sich überwiegend um redaktionelle Änderungen, die durch die Änderung der Anlage A bedingt sind. Ziel und Zweck der Schaffung von § 1 des Übergangsgesetzes bei der Handwerksordnungsnovelle von 1998 war es, ein In- strumentarium zu schaffen, das es ermöglicht, flexibel und handwerksübergreifend bestimmte, ein Handwerk der An- lage A „prägende“ Tätigkeitsbereiche auch anderen Hand- werken der Anlage A zuzuordnen. Durch die in Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderun- gen der Anlagen A und B soll der Vorbehalt der Meisterprü- fung als Berufszulassungsregelung auf Handwerke der An- lage A beschränkt werden, die gefahrgeneigt in dem Sinne sind, dass bei unsachgemäßer Ausübung Gefahren für Ge- sundheit und Leben Dritter entstehen können. Dadurch wird zum einen notwendig, dass die in der Anlage A verbleibenden Gewerbe weiterhin, wie bisher, bestimmte Tä- tigkeiten anderer in Anlage A verbleibender Handwerke aus- führen können. Insoweit handelt es sich um redaktionelle Än- derungen. Gleichzeitig muss, um die Intention des Gesetzgebers von 1998 zu erhalten und um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, den in Anlage B der Handwerksordnung überführten Ge- werben wie bisher die Ausübung der Tätigkeiten erhalten bleiben, die ihnen durch die Handwerksnovelle 1998 zuge- ordnet worden sind. Es handelt sich um Tätigkeiten, die für die künftig zulassungsfreien Gewerbe der Anlage A erfor- derlich sind, damit sie ihr Gewerbe ausüben könne
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.101 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/1206, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 209.292–213.393 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert c07ac50ccd6b9c45….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP