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Artikel 1 · BT-Drs. 15/1205 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 5)
Zukünftig soll die zuständige Stelle bis zu sieben Wahlbe-
rechtigte als Beisitzer berufen können, um die Tätigkeit der
Wahlvorstände während der Wahlhandlung zu erleichtern,
z. B. durch einen „Schichtbetrieb“, und um das anschlie-
ßende Auszählungsverfahren zu beschleunigen. Die Gewin-
nung von Wahlvorständen wird damit gefördert. Die Rege-
lung über die Mindestzahl von Wahlvorstandsmitgliedern
bleibt unverändert.
Zu Nummer 2 (§ 6b)
Zu Buchstabe a
Der Ausschluss solcher Bewerber von der Wahl, die bis
zum Wahltag weniger als zwölf Monate Deutsche im Sinne
von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind, entfällt
(§ 6b Abs. 1 Nr. 1 EuWG). Die von der Karenzregel betrof-
fenen neu Eingebürgerten hatten gemäß den gesetzlichen
Mindestanforderungen einen ausreichend langen Inlands-
aufenthalt nachzuweisen, womit die der bisherigen Vor-
schrift zugrunde liegenden Erwägungen eines bestimmten
Vertrautseins mit dem deutschen Staat als erfüllt gelten kön-
nen. Entsprechend entfällt diese Regelung für Unionsbürger
anderer Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 EuWG); dies
steht im Einklang mit Artikel 3 Satz 2 der Richtlinie 93/
109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzel-
heiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts
bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unions-
bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staats-
angehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. Nr. L 329/34 vom
30. Dezember 1993).
Weil es sich um eine für die Bewerber günstigere Regelung
handelt, soll sie rückwirkend zum 1. April 2003 in Kraft tre-
ten. Ab diesem Zeitpunkt können entsprechend § 10 Abs. 3
Satz 2 EuWG die Wahlen der Bewerber durchgeführt wer-
den, die sich für die Wahl zum Europäischen Parlament im
Jahr 2004 bewerben

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.949 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/1205, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.181–20.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert cc53fc575d865ec3….

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