Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/1205 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 5) Zukünftig soll die zuständige Stelle bis zu sieben Wahlbe- rechtigte als Beisitzer berufen können, um die Tätigkeit der Wahlvorstände während der Wahlhandlung zu erleichtern, z. B. durch einen „Schichtbetrieb“, und um das anschlie- ßende Auszählungsverfahren zu beschleunigen. Die Gewin- nung von Wahlvorständen wird damit gefördert. Die Rege- lung über die Mindestzahl von Wahlvorstandsmitgliedern bleibt unverändert. Zu Nummer 2 (§ 6b) Zu Buchstabe a Der Ausschluss solcher Bewerber von der Wahl, die bis zum Wahltag weniger als zwölf Monate Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sind, entfällt (§ 6b Abs. 1 Nr. 1 EuWG). Die von der Karenzregel betrof- fenen neu Eingebürgerten hatten gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen einen ausreichend langen Inlands- aufenthalt nachzuweisen, womit die der bisherigen Vor- schrift zugrunde liegenden Erwägungen eines bestimmten Vertrautseins mit dem deutschen Staat als erfüllt gelten kön- nen. Entsprechend entfällt diese Regelung für Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten (§ 6b Abs. 2 Nr. 1 EuWG); dies steht im Einklang mit Artikel 3 Satz 2 der Richtlinie 93/ 109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 über die Einzel- heiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unions- bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staats- angehörigkeit sie nicht besitzen (ABl. Nr. L 329/34 vom 30. Dezember 1993). Weil es sich um eine für die Bewerber günstigere Regelung handelt, soll sie rückwirkend zum 1. April 2003 in Kraft tre- ten. Ab diesem Zeitpunkt können entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 2 EuWG die Wahlen der Bewerber durchgeführt wer- den, die sich für die Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2004 bewerben
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.949 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/1205, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.181–20.130 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.43) +D1D2D3 · Prüfwert cc53fc575d865ec3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP