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Artikel 3 · BT-Drs. 16/2494 · S. 27

Zu Artikel 3 (Änderung der Verordnung über

Zu Artikel 3 (Änderung der Verordnung über
das Genehmigungsverfahren
– 9. BImSchV –)
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 1 der 9. BImSchV)
Die Änderung erweitert den Anwendungsbereich der
9. BImSchV auf nachträgliche Anordnungen nach § 17
Abs. 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor deren
Erlass die Öffentlichkeit in Anlehnung an die Vorschriften,
die für Genehmigungen maßgebend sind, zu beteiligen ist.
Zu Nummer 2 (§ 1a der 9. BImSchV)
Die Änderung von § 1a der 9. BImSchV passt die Bestim-
mung der Schutzgüter an die Änderungen von § 2 Abs. 1
Satz 2 UVPG durch das Gesetz vom 25. Juni 2005 zur Ein-
führung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umset-
zung der Richtlinie 2001/42/SUPG an (BGBl. I S. 1746).
Danach erfolgte eine Anpassung des Katalogs der UVP-rele-
vanten Schutzgüter ohne inhaltliche Erweiterung an den
Wortlaut internationaler Vorschriften. Die Aufnahme der
„menschlichen Gesundheit“ diente unter anderem der Um-
setzung des Artikels 1 Ziffer vii) der UN ECE Espoo-Kon-
vention – in der durch die zweite Vertragsstaatenkonferenz
im Februar 2001 geänderten und durch Deutschland im Jahre
2002 ratifizierten Fassung –; sie hat gegenüber dem bisheri-
gen Recht lediglich klarstellenden Charakter. Der Begriff der
„menschlichen Gesundheit“ erfasst daher nur die voraus-
sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Ge-
sundheit des Menschen, nicht hingegen ökonomische oder
soziale Folgen für die menschliche Gesundheit. Durch die
ausdrückliche Einbeziehung des Schutzguts „biologische
Vielfalt“ wird unter anderem Artikel 14 des Übereinkom-
mens vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt
(BGBl. II 1993 S. 1741) Rechnung getragen. Dieses Abkom-
men, das Deutschland am 21. Dezember 1993 ratifiziert hat
und das am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten ist, sieht vor,
dass be

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.572 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2494, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.988–125.560 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 251b9f3ebb7f6b4c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP