Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/614 · S. 8
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt-
Zu Artikel 2 (Änderung des Krankenhausentgelt- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1 KHEntgG) Das Krankenhausentgeltgesetz regelt die Vereinbarung und Abrechnung der stationären Krankenhausentgelte für Kran- kenhäuser, die dem neuen DRG-Vergütungssystem unter- liegen. Nummer 1 stellt klar, dass auch für diese Kranken- häuser weiterhin die allgemeinen Vorgaben des Kranken- hausfinanzierungsgesetzes, z. B. zur dualen Finanzierung, zur Abgrenzung der pflegesatzfähigen Kosten, zur Ausbil- dungsfinanzierung und zur Prüfung der Abrechnung der Pflegesätze, gelten. Zu Nummer 2 und 3 (§§ 3 und 4 KHEntgG) Infolge der Entscheidung, die Finanzierung der Ausbil- dungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütun- gen erst im Jahr 2005 umzustellen (vgl. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a), sind auch die Krankenhausbudgets erst im Jahr 2005 um diese Tatbestände zu entlasten. Die entspre- chende Vorschrift muss deshalb aus dem § 3 in den § 4 ver- lagert werden. Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/614 Zu Nummer 4 (§ 6 KHEntgG) Das DRG-Vergütungssystem wird als lernendes System ein- geführt. Ausgehend von der australischen DRG-Klassifika- tion wird das System jedes Jahr stufenweise weiterentwi- ckelt. Dabei werden sowohl die ständig verbesserte Diagno- sen- und Prozeduren-Kodierung und die immer differenzier- tere Kalkulation in den Krankenhäusern als auch die zunehmende Erfahrung aller Beteiligten zu einer immer besseren Abbildung der Krankenhausleistungen und damit zur Entwicklung einer leistungsorientierten Vergütung bei- tragen. Bereits heute zeichnet sich ab, dass bestimmte medi- zinische Leistungsbereiche mit den DRG-Fallpauschalen noch nicht sachgerecht vergütet werden können. Das DRG-Institut der Selbstverwaltungspartner hat im Dezem- ber 2002 dazu aufgerufen, den Änder
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.741 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 15/614 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 15/614, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.584–42.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.63) +D1D2D3 · Prüfwert bb585cc7bcbc0c86….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP