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Artikel 9 · BT-Drs. 15/420 · S. 121
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9 Artikel 9 passt das SGB III an das neue Aufenthaltsgesetz an. Zu Nummer 1 und 2 Die Nummern 1 und 2 enthalten Folgeänderungen aus dem neuen Aufenthaltsgesetz. Zu Nummer 3 Die Vorschriften werden aufgehoben, weil sie durch die Übernahme der Arbeitsgenehmigungsvorschriften in das Aufenthaltsgesetz nicht mehr benötigt werden. Zu Nummer 4 Folgeänderung aus dem neuen Aufenthaltsgesetz. Zu Nummer 5 Die Vorschrift wird aufgehoben, weil sie durch die Über- nahme der Arbeitsgenehmigungsvorschriften in das Aufent- haltsgesetz nicht mehr benötigt wird. Zu Nummer 6 bis 9 Redaktionelle Anpassungen auf Grund des neuen Aufent- haltsgesetzes. Zu Nummer 10 Im Hinblick auf die in § 39 beschriebene Rolle des Verwal- tungsausschusses ist seine Aufgabenbeschreibung in § 378 Abs. 1 Satz 2 SGB III entsprechend zu ändern. Zu Nummer 11 bis 14 Redaktionelle Anpassungen auf Grund des neuen Aufent- haltsgesetzes. Zu Nummer 15 Obgleich der Straftatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 3 Auslän- dergesetz hinsichtlich der Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage über das Verbot oder die Beschrän- kung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit infolge des Um- baus der arbeitserlaubnisrechtlichen Systematik gestrichen worden ist, kann im Interesse der wirksamen Bekämpfung der unerlaubten Erwerbstätigkeit von Ausländern nicht auf einen Straftatbestand verzichtet werden. Daher wird § 407 Abs. 1 Nr. 2 SGB III um einen Straftatbestand der wieder- holten unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung ergänzt. Die Formulierung entspricht dem für den Arbeitgeber gel- Drucksache 15/420 – 122 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode tenden Straftatbestand und stellt die notwendige Abstufung im Unrechtsgehalt zu dem Bußgeldtatbestand in § 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III sicher. Die Änderung des § 407 Abs. 2 SGB III ist
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.198 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 646.446–649.644 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP