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Artikel 9 · BT-Drs. 15/420 · S. 121

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9
Artikel 9 passt das SGB III an das neue Aufenthaltsgesetz
an.
Zu Nummer 1 und 2
Die Nummern 1 und 2 enthalten Folgeänderungen aus dem
neuen Aufenthaltsgesetz.
Zu Nummer 3
Die Vorschriften werden aufgehoben, weil sie durch die
Übernahme der Arbeitsgenehmigungsvorschriften in das
Aufenthaltsgesetz nicht mehr benötigt werden.
Zu Nummer 4
Folgeänderung aus dem neuen Aufenthaltsgesetz.
Zu Nummer 5
Die Vorschrift wird aufgehoben, weil sie durch die Über-
nahme der Arbeitsgenehmigungsvorschriften in das Aufent-
haltsgesetz nicht mehr benötigt wird.
Zu Nummer 6 bis 9
Redaktionelle Anpassungen auf Grund des neuen Aufent-
haltsgesetzes.
Zu Nummer 10
Im Hinblick auf die in § 39 beschriebene Rolle des Verwal-
tungsausschusses ist seine Aufgabenbeschreibung in § 378
Abs. 1 Satz 2 SGB III entsprechend zu ändern.
Zu Nummer 11 bis 14
Redaktionelle Anpassungen auf Grund des neuen Aufent-
haltsgesetzes.
Zu Nummer 15
Obgleich der Straftatbestand des § 92 Abs. 1 Nr. 3 Auslän-
dergesetz hinsichtlich der Zuwiderhandlung gegen eine
vollziehbare Auflage über das Verbot oder die Beschrän-
kung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit infolge des Um-
baus der arbeitserlaubnisrechtlichen Systematik gestrichen
worden ist, kann im Interesse der wirksamen Bekämpfung
der unerlaubten Erwerbstätigkeit von Ausländern nicht auf
einen Straftatbestand verzichtet werden. Daher wird § 407
Abs. 1 Nr. 2 SGB III um einen Straftatbestand der wieder-
holten unerlaubten Ausübung einer Beschäftigung ergänzt.
Die Formulierung entspricht dem für den Arbeitgeber gel-
Drucksache 15/420 – 122 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
tenden Straftatbestand und stellt die notwendige Abstufung
im Unrechtsgehalt zu dem Bußgeldtatbestand in § 404
Abs. 2 Nr. 4 SGB III sicher. Die Änderung des § 407 Abs. 2
SGB III ist 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.198 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 15/420, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 646.446–649.644 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.57) +D1D2D3 · Prüfwert 2c8306e2ae719350….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP