Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 15/28 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 2 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 2 (§ 158)
Der neu gefasste Absatz 1 definiert die Mindest- und
Höchstschwankungsreserve in der Rentenversicherung der
Arbeiter und der Angestellten und regelt die Voraussetzun-
gen, die für eine Neufestsetzung des Beitragssatzes in der
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ab dem
Jahr 2004 durch Rechtsverordnung vorliegen müssen.
Der neue Absatz 2 bestimmt die Vorgaben für die Festset-
zung eines neuen Beitragssatzes. Für die Festsetzung der
Beitragssätze zur Rentenversicherung der Arbeiter und der
Angestellten ab dem Jahr 2004 wird als neuer Mindestziel-
wert für die Schwankungsreserve das 0,5fache der Ausga-
ben für einen Kalendermonat und als Höchstzielwert für die
Schwankungsreserve das 0,7fache der Ausgaben für einen
Kalendermonat bestimmt.
Der neue Absatz 3 entspricht dem bisherigen Absatz 2.
Absatz 4 verpflichtet das Bundesministerium für Gesund-
heit und Soziale Sicherung aus Gründen der Rechtssicher-
heit, bei einem durch Anwendung der Verstetigung unver-
ändertem Beitragssatz eine Mitteilung im Bundesgesetzblatt
zu veröffentlichen.
Zu Nummer 3 (§ 218)
Folgeänderung zur Änderung des § 158.
Zu Nummer 4 (§ 275c)
Die Absätze 1 und 2 legen die Beitragsbemessungsgrenzen
bzw. die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der Renten-
versicherung der Arbeiter und der Angestellten und in der
knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2003
fest.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
der Arbeiter und der Angestellten ist so bemessen, dass un-
gefähr das 1,8fache des aktuellen Durchschnittentgelts im
jeweiligen Jahr versichert werden kann. Da jedoch das
Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversiche-
rung zunä

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/28 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/28, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.768–72.082 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 31c32ed482a6962b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP