Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 15/28 · S. 17
Zu Artikel 2 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 2 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Änderungen. Zu Nummer 2 (§ 158) Der neu gefasste Absatz 1 definiert die Mindest- und Höchstschwankungsreserve in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten und regelt die Voraussetzun- gen, die für eine Neufestsetzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ab dem Jahr 2004 durch Rechtsverordnung vorliegen müssen. Der neue Absatz 2 bestimmt die Vorgaben für die Festset- zung eines neuen Beitragssatzes. Für die Festsetzung der Beitragssätze zur Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ab dem Jahr 2004 wird als neuer Mindestziel- wert für die Schwankungsreserve das 0,5fache der Ausga- ben für einen Kalendermonat und als Höchstzielwert für die Schwankungsreserve das 0,7fache der Ausgaben für einen Kalendermonat bestimmt. Der neue Absatz 3 entspricht dem bisherigen Absatz 2. Absatz 4 verpflichtet das Bundesministerium für Gesund- heit und Soziale Sicherung aus Gründen der Rechtssicher- heit, bei einem durch Anwendung der Verstetigung unver- ändertem Beitragssatz eine Mitteilung im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Zu Nummer 3 (§ 218) Folgeänderung zur Änderung des § 158. Zu Nummer 4 (§ 275c) Die Absätze 1 und 2 legen die Beitragsbemessungsgrenzen bzw. die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) in der Renten- versicherung der Arbeiter und der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2003 fest. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ist so bemessen, dass un- gefähr das 1,8fache des aktuellen Durchschnittentgelts im jeweiligen Jahr versichert werden kann. Da jedoch das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversiche- rung zunä
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/28, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 67.768–72.082 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 31c32ed482a6962b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP