Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/28 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 6) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Festlegung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Abs. 6 und 7. Drucksache 15/28 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Festlegung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Abs. 6 und 7. Zu Buchstabe c In Absatz 6 ist die vom Jahr 2003 an geltende Jahresarbeits- entgeltgrenze geregelt. Sie entspricht – wie bisher auch – dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (vgl. Artikel 2 Nr. 4 – § 275c SGB VI). Diese Grenze wird – wie in der Vergangenheit auch – an die Entwicklung der Brutto- löhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Der Dyna- misierungsfaktor stellt sicher, dass die Jahresarbeitsentgelt- grenze auch in den Folgejahren dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- versicherung entspricht. Satz 4 enthält die Ermächtigung der Bundesregierung, den sich aufgrund der Dynamisierung ergebenden Betrag für das jeweilige Folgejahr in der Rechtsverordnung nach § 160 SGB VI festzusetzen. Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kran- kenversicherung weiterhin einem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Ar- beiter und Angestellten entsprechen soll, führt die in Artikel 2 Nr. 4 (§ 275c SGB VI) festgelegte Erhöhung die- ser Beitragsbemessungsgrenze zu einer entsprechenden Er- höhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig sind Arbeiter und Ange- stellte daher nur dann versicherungsfrei, mit der Folge, dass sie sich für eine private Absicherung ihres Krankheitsrisikos entscheiden können, wenn ihr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.072 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/28, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.696–67.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 31c32ed482a6962b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP