Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 15/28 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 6)
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Festlegung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Abs. 6 und 7.
Drucksache 15/28 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Festlegung der
Jahresarbeitsentgeltgrenze in § 6 Abs. 6 und 7.
Zu Buchstabe c
In Absatz 6 ist die vom Jahr 2003 an geltende Jahresarbeits-
entgeltgrenze geregelt. Sie entspricht – wie bisher auch –
dem Wert von 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (vgl.
Artikel 2 Nr. 4 – § 275c SGB VI). Diese Grenze wird – wie
in der Vergangenheit auch – an die Entwicklung der Brutto-
löhne und -gehälter der Arbeitnehmer angepasst. Der Dyna-
misierungsfaktor stellt sicher, dass die Jahresarbeitsentgelt-
grenze auch in den Folgejahren dem Wert von 75 Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten-
versicherung entspricht. Satz 4 enthält die Ermächtigung
der Bundesregierung, den sich aufgrund der Dynamisierung
ergebenden Betrag für das jeweilige Folgejahr in der
Rechtsverordnung nach § 160 SGB VI festzusetzen.
Da die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung weiterhin einem Wert von 75 Prozent der
Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Ar-
beiter und Angestellten entsprechen soll, führt die in
Artikel 2 Nr. 4 (§ 275c SGB VI) festgelegte Erhöhung die-
ser Beitragsbemessungsgrenze zu einer entsprechenden Er-
höhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Künftig sind Arbeiter und Ange-
stellte daher nur dann versicherungsfrei, mit der Folge, dass
sie sich für eine private Absicherung ihres Krankheitsrisikos
entscheiden können, wenn ihr 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.072 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/28 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/28, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.696–67.768 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 31c32ed482a6962b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP