Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 15/26 · S. 26
Zu Artikel 3 (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 5) Es handelt sich um eine Folgeänderung die für die Bezieher von Brückengeld, das an die Stelle des Arbeitslosengeldes tritt, ebenfalls die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung begründet. Zu Nummer 2 (§ 7) Die Folgeänderung zu § 8a SGB IV überträgt die Versiche- rungsfreiheit geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten auf die gesetzliche Krankenversicherung. Zu Nummer 3 (§ 8) Die Folgeänderung ermöglicht auch privat krankenver- sicherten Beziehern von Brückengeld auf Antrag die Be- freiung von der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Zu Nummer 4 (§ 10) Die Folgeänderung schließt eine Regelungslücke. Ohne die gesetzliche Ergänzung könnten geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt zwischen 325 Euro und 500 Euro nicht familienversichert werden. Sie müssten stattdessen eine freiwillige Mitgliedschaft mit entsprechender Beitrags- zahlung begründen. Zu Nummer 5 (§ 232a) Ältere Arbeitslose können sich anstelle des Bezuges von Arbeitslosengeld für den Bezug von Brückengeld nach § 421l SGB III entscheiden. Sie unterliegen für die Dauer des Bezuges des Brückengeldes der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da das Brückengeld in Höhe des halben Leistungssatzes des Arbeitslosengeldes gezahlt wird, werden die für die Krankenversicherung maß- geblichen beitragspflichtigen Einnahmen entsprechend ge- mindert. Zu Nummer 6 (§ 240) Mit der Ergänzung wird ein neuer Mindestbeitrag einge- führt, der nur für solche Selbständigen gilt, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden und Anspruch auf einen Existenzgründungszu- schuss haben. Die Neuregelung ist notwendig, damit einer Existenzgrün- dung keine übermäßig hohen Hinder
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.645 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/26, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 108.098–111.743 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.50) +D1D2D3 · Prüfwert 779bcacaa200cfa1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP