Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 15/25 · S. 38

Zu Artikel 6 (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)

Zu Artikel 6 (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Buchstabe a
Die Änderung ist aufgrund der Rechtsprechung des Europä-
ischen Gerichtshofs erforderlich. Sie dient der Anpassung
der bisherigen gesetzlichen Regelung an das EG-Recht. Der
Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 25. Oktober
2001 (Rechtssache C-493/99) entschieden, dass § 1 Abs. 1
und § 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegen
Gemeinschaftsrecht verstoßen, soweit Unternehmen mit
Geschäftssitz in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes in Deutschland im Rahmen einer Ar-
beitsgemeinschaft nur dann nicht unter das Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz fallen, wenn für sie die gleichen deut-
schen Tarifverträge wie für die anderen Arbeitsgemein-
schaftsmitglieder gelten und die Ausnahmen vom Verbot
der Arbeitnehmerüberlassung in den Baubereich nur geltend
machen können, wenn sie von einem deutschen Rahmen-
und Sozialkassentarifvertrag erfasst werden.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ist auch für Unternehmen aus ande-
ren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
weiter Voraussetzung für das Eingreifen dieser Vorschrift,
dass sie demselben Wirtschaftszweig wie die anderen Mit-
glieder der Arbeitsgemeinschaft angehören. Dabei kommt
es nicht darauf an, welchem Wirtschaftszweig die ausländi-
schen Betriebe nach ihrer Tätigkeit in Deutschland angehö-
ren, sondern zu welchem Wirtschaftszweig sie nach ihrer
Tätigkeit im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gehö-
ren.
Zu Buchstabe b
Die Änderung ist redaktioneller Art und folgt aus der Ände-
rung des § 3.
Zu Nummer 2 (§ 1b)
Zu Buchstabe a
Durch die Änderung erhalten Tarifvertragsparteien, zusätz-
lich zu der bisher in Satz 2 vorgesehenen Ausnahme, die
Möglichkeit, durch einen für allgemein verbindlich erklär-
ten Tarifvertrag des Ba

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.908 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 15/25 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 15/25, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.753–183.661 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 64793bd87cbbbbde….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP