Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/12358 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – BVerfGG)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – BVerfGG) Der neue Artikel 21 Absatz 3 GG regelt den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von staatlicher Finanzie- rung. Über diesen Ausschluss entscheidet nach dem neuen Artikel 21 Absatz 4 GG das Bundesverfassungsgericht. Dazu werden durch Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die erforderlichen Verfahrensregelungen getroffen. Außerdem werden die – sachlich unveränderten – Regelungen des Parteiverbotsverfahrens im Bundes- verfassungsgerichtsgesetz redaktionell an die Neufassung von Artikel 21 GG angepasst. Zu Nummer 1 (§ 13 Nummer 2a BVerfGG) Die Einfügung von Nummer 2a in den § 13 BVerfGG ergänzt den Katalog der Zuständigkeiten des Bundesver- fassungsgerichts um die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen des im neuen Artikel 21 Absatz 3 GG ermöglichten gesetzlichen Ausschlusses einer politischen Partei von der staatlichen Finanzierung vorliegen. Zu Nummer 2 (§ 15 Absatz 4 BVerfGG) Die Aufzählung der Verfahren, bei denen es zu einer dem Antragsgegner nachteiligen Entscheidung einer quali- fizierten Mehrheit im Senat (zwei Drittel) bedarf, wird um das neue Verfahren nach § 13 Nummer 2a BVerfGG ergänzt. Damit wird der Ausschluss von der staatlichen Finanzierung hinsichtlich der Mehrheitserfordernisse dem Parteiverbot gleichgestellt. Das erscheint angesichts der Auswirkungen, die ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung auf die Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Partei im politischen Wettbewerb hat, sachgerecht. Zu Nummer 3 (§ 28 Absatz 1 BVerfGG) Die Aufzählung der Verfahren, bei denen für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen die Vorschriften der Strafprozessordnung entsprechend gelten, wird um das neue Verfahren nach § 13 Nummer 2a BVerfGG er- gänzt. Das Verfahre
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.345 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/12358, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.000–30.345 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 909e6e60208653f0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP