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Artikel 2 · BT-Drs. 18/12085 · S. 12

Zu Artikel 2 – Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Zu Artikel 2 – Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Zu Nummer 1
Die Erweiterung des Regelungsbereichs des Gesetzes macht eine Anpassung der Gesetzesbezeichnung erforder-
lich.

Zu Nummer 2
Zur Verbesserung seiner Lesbarkeit soll das Gesetz in Abschnitte untergliedert werden. Der neu eingefügte Ab-
schnitt 1 regelt die Zuständigkeiten.

Zu Nummer 3
Anpassung an die Verordnung (EU) 2015/1775 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission (ABl. L 262 vom 7.10.2015, S. 1) (Buchstabe aa).
Die Anfügung des Satzes am Ende des Absatzes 1 ist als Folgeänderung zur Änderung des Absatzes 2 aus Klar-
stellungsgründen erforderlich, da in Absatz 2 die Zuständigkeit der Länder auch für das Gesetz geregelt wird,
sodass insoweit in Absatz 1 ein Vorbehalt zu Gunsten der Bundesanstalt erforderlich ist (Buchstabe bb).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 13 –                        Drucksache 18/12085


Für die Durchführung der Vorschriften des neuen Abschnittes 3 dieses Gesetzes sind die Landesbehörden zustän-
dig (Buchstabe b).

Zu Nummer 4
Der neu eingefügte Abschnitt 2 enthält die bisherigen Regelungen über die Durchführung unionsrechtlicher Ver-
bote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder
tierischen Erzeugnissen.

Zu Nummer 5
Anpassung an die Verordnung (EU) 2015/1775.

Zu Nummer 6
(Abschnitt 3 – neu –)
In dem neu eingefügten Abschnitt 3 werden ein grundsätzliches Pelztierhaltungsverbot und ein Abgabeverbot
hochträchtiger Tiere zum Zweck der Schlachtung geregelt.

(§ 3 Absatz 1 Satz 1 – neu –)
Aus Tierschutzgründen wird e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/12085, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.323–58.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a8f9caf50e8ef534….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP