Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/12085 · S. 12
Zu Artikel 2 – Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Zu Artikel 2 – Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zu Nummer 1 Die Erweiterung des Regelungsbereichs des Gesetzes macht eine Anpassung der Gesetzesbezeichnung erforder- lich. Zu Nummer 2 Zur Verbesserung seiner Lesbarkeit soll das Gesetz in Abschnitte untergliedert werden. Der neu eingefügte Ab- schnitt 1 regelt die Zuständigkeiten. Zu Nummer 3 Anpassung an die Verordnung (EU) 2015/1775 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 737/2010 der Kommission (ABl. L 262 vom 7.10.2015, S. 1) (Buchstabe aa). Die Anfügung des Satzes am Ende des Absatzes 1 ist als Folgeänderung zur Änderung des Absatzes 2 aus Klar- stellungsgründen erforderlich, da in Absatz 2 die Zuständigkeit der Länder auch für das Gesetz geregelt wird, sodass insoweit in Absatz 1 ein Vorbehalt zu Gunsten der Bundesanstalt erforderlich ist (Buchstabe bb). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/12085 Für die Durchführung der Vorschriften des neuen Abschnittes 3 dieses Gesetzes sind die Landesbehörden zustän- dig (Buchstabe b). Zu Nummer 4 Der neu eingefügte Abschnitt 2 enthält die bisherigen Regelungen über die Durchführung unionsrechtlicher Ver- bote und Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhr, der Ausfuhr oder des Handels mit bestimmten Tierfellen oder tierischen Erzeugnissen. Zu Nummer 5 Anpassung an die Verordnung (EU) 2015/1775. Zu Nummer 6 (Abschnitt 3 – neu –) In dem neu eingefügten Abschnitt 3 werden ein grundsätzliches Pelztierhaltungsverbot und ein Abgabeverbot hochträchtiger Tiere zum Zweck der Schlachtung geregelt. (§ 3 Absatz 1 Satz 1 – neu –) Aus Tierschutzgründen wird e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/12085, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.323–58.440 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a8f9caf50e8ef534….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP