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Artikel 4 · BT-Drs. 18/11923 · S. 35

Zu Artikel 4 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht ist redaktionell an die Aufhebung des § 216 Absatz 2 anzupassen.
Zu Nummer 2
Die Inhaltsübersicht ist redaktionell an die Aufhebung des § 216 anzupassen.
Zu Nummer 3
Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 1. Juli
2024.
Die Anpassung der Renten, des Pflegegeldes und des Pflegegeldrahmens in der gesetzlichen Unfallversicherung
richtet sich gemäß § 95 und § 44 Absatz 2 grundsätzlich nach der Rentenanpassung in der gesetzlichen Renten-
versicherung (Anpassungsverbund). § 215 Absatz 5 enthält die entsprechende Übergangsregelung für die Anpas-
sung im Beitrittsgebiet, die die Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung für Renten im Beitrittsge-
biet auf die Unfallversicherung überträgt. Auch die in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vorgese-
hene Rentenangleichung in den Jahren 2018 bis 2023 wird daher ohne weitere Regelung auf die gesetzliche Un-
fallversicherung übertragen. Mit dem Wegfall der Übergangsvorschrift ab 1. Juli 2014 wird die Angleichung voll-
endet und die Anpassung der Renten, des Pflegegeldes und des Pflegegeldrahmens einheitlich nach §§ 95, 44
Absatz 2 erfolgen.
Zu Nummer 4
Mit dem Wegfall der Bezugsgröße (Ost) am 1. Januar 2025 kann die auf die Bezugsgröße (West) verweisende
Übergangsvorschrift für die Rentenanpassung im Beitrittsgebiet aufgehoben werden.
Zu Nummer 5
Die Vorschrift zur Anknüpfung an den aktuellen Rentenwert (Ost) bei der Einkommensanrechnung bei Hinter-
bliebenenleistungen kann wegen der künftig einheitlichen Werte ab 1. Juli 2024 entfallen.
Zu Nummer 6
Die Vorschrift zur Anknüpfung an die Bezugsgröße (Ost) beim Jahresarbeitsverdienst und beim Sterbegeld kann
wege

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.863 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11923, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.424–93.287 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 9563219be3592eb0….

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