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Artikel 2 · BT-Drs. 18/11946 · S. 18
Zu Artikel 2 (Änderung der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung) Zu Nummer 1 und 3 Die in den Nummern 1 und 3 vorgesehenen Änderungen der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung sind Folgeänderungen zu den Neuregelungen in § 60 Absatz 3 Satz 1 und § 107 Absatz 1a WHG. Die Änderungen stellen sicher, dass die Vorgaben dieser Verordnung über die bereits erfassten Abwasserbehandlungsanlagen nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WHG hinaus künftig vollumfänglich auch Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11946 für die in § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und in § 107 Absatz 1a WHG neu geregelten Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser gelten. Zu Nummer 2 Nach der Neuregelung in § 1 Absatz 1 Satz 3 IZÜV gelten die Überwachungsvorschriften der §§ 8, 9 und 10 auch für Indirekteinleitungen aus IED-pflichtigen Deponien, die nicht der Überwachung nach § 47 Absatz 7 KrWG und der Deponieverordnung unterliegen. Die Vorschrift entspricht der parallelen Regelung für Indirekteinleitun- gen aus IED-pflichtigen Industrieanlagen in § 1 Absatz 1 Satz 2 IZÜV. Der neue § 1 Absatz 1 Satz 3 steht in engem Zusammenhang mit dem neuen Zulassungstatbestand für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser nach § 60 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 WHG und den entsprechenden Änderungen der IZÜV, mit denen die Über- wachungsvorschriften der IZÜV auf diese Anlagen erstreckt werden. Errichtung, Betrieb und wesentliche Ände- rung von Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und die Indirekteinleitung von Deponiesickerwasser in eine Abwasseranlage stehen in einem engen betriebstechnischen Zusammenhang und unterliegen im Hinblick auf ihre Überwachung in gleicher Weise den Vorgaben der IE-RL. Vor diesem Hintergrund
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.922 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11946, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 65.909–67.831 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 94c3eb2c2d9ab30f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP