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Artikel 8 · BT-Drs. 18/11488 · S. 56
Zu Artikel 8 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 8 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Es wird bis Ende des Jahres 2017 nicht möglich sein, die fallbezogene Krebsregisterpauschale neu festzusetzen, da die Kalkulationsgrundlage hierfür nicht ausreichend sicher ist. Dies hat folgende Gründe: Die klinischen Krebsregister in den Ländern befinden sich aktuell noch im Aufbau. Die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erarbeiteten Fördervoraussetzungen zur (weiteren) Finanzierung der klinischen Krebsregister durch die gesetzliche Krankenversicherung müssen erst bis zum 31. Dezember 2017 (mit einer Verlängerungsop- tion von einem Jahr bis Ende 2018) erfüllt sein (vgl. § 65c Absatz 5). Um eine Neukalkulation der fallbezogenen Krebsregisterpauschale zum derzeit vorgegebenen Zeitpunkt bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2017 vorzu- nehmen, müsste der Erhebungszeitpunkt für die Kalkulation allerdings bereits im 2. Quartal 2017 liegen; ein Zeitpunkt, zu dem davon auszugehen ist, dass der Aufbau vieler Register noch nicht abgeschlossen sein wird, so dass ein Kostenüberblick noch nicht möglich ist. Die klinischen Krebsregister werden nach derzeitigem Stand in den Ländern strukturell sehr heterogen aufgebaut (3 Grundmuster mit verschiedenen Varianten). Für die Neukalkulation der fallbezogenen Krebsregisterpauschale durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist insofern eine betriebswirtschaftliche Analyse vieler unter- schiedlicher Registertypen notwendig. Eine Verschiebung der erstmaligen Überprüfung auf das Ende des Jahres 2019 ist erforderlich, da zu diesem späteren Zeitpunkt der Aufbau der klinischen Register voraussichtlich abgeschlossen sein wird und sich die Re- gister außerdem mindestens ein Jahr im Routinebetrieb befinden werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57 – Drucksache 18/114
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.803 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11488, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 182.862–184.665 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert cdc6a7cc859fd0d9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP