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Artikel 1 · BT-Drs. 16/509 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 G 10 ist wegen der Erweiterung der Befug-
nis des BND zur Durchführung strategischer Beschrän-
kungsmaßnahmen (neue Befugnis zur Aufklärung des ge-
werbs- und bandenmäßigen Einschleusens in Fällen von
erheblicher außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung
(§ 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 – neu – G 10, s. Nummer 4 Buch-
stabe b)) redaktionell anzupassen.
Zu Nummer 2
Kriegswaffen und sog. Dual-use-Güter werden häufig auf
dem Seeweg zum Empfänger transportiert. Eine gezielte
Drucksache 16/509 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Überwachung deutscher Hochseeschiffe, die zum rechtswid-
rigen Transport von Kriegswaffen oder so genannten Du-
al-use-Gütern genutzt werden, ist nach der gegenwärtigen
Rechtslage weder auf der Grundlage des § 5 G 10 (wegen
des Verbots der Benutzung inländischer Anschlussnummern
als Suchbegriffe) noch – mangels entsprechender Katalog-
straftat – auf der Grundlage des § 3 G 10 möglich. Daher soll
die Individualüberwachungsbefugnis nach § 3 G 10 zuguns-
ten des BND beschränkt auf die Überwachung deutscher
Schiffe außerhalb deutscher Hoheitsgewässer ergänzt wer-
den. Eine derartige Befugnis zugunsten des BND hält sich
im Rahmen seiner Aufgaben. Allgemeiner gesetzlicher Auf-
trag des BND (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Bundes-
nachrichtendienst – BNDG) ist die Gewinnung und Auswer-
tung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen-
und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind. Dazu gehört auch die Aufklärung der Pro-
liferation und des internationalen Waffenhandels. Illegale
Exporte von Proliferationsgütern und/oder Waffen, gerade
– über Umwege – in sensible Endempfängerstaaten oder
auch an terroristische Vereinigungen im Ausland als Endver-
wender sind nicht nur geeigne

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.017 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/509, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.441–42.458 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert d63bfba1836ac02f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP