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Artikel 5 · BT-Drs. 18/11325 · S. 126

Zu Artikel 5 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um Folgeänderungen zu den Nummern 5 und 6.
Zu Nummer 2
Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 3
Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 4
Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 5
Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um-
gang mit personenbezogenen Daten.
Zu Nummer 6
Es handelt sich um eine Folgeregelung zur Neufassung des BDSG a. F.
Dessen Teil 1 gilt ohne Beschränkung auf den Anwendungsbereich von Gemeinschaftsrecht. In § 36 Satz 1 Num-
mer 1 SÜG werden folglich Anwendungsausschlüsse bestimmt, soweit das SÜG bereichsspezifische Spezialre-
gelungen trifft, die damit abschließend im Sinne von § 1 Absatz 2 BDSG sind. Dies betrifft § 16 Ab-
sätze 1 und 4 BDSG, zu denen das SÜG mit § 36a eine bereichsspezifische Regelung trifft. Dies ist gemein-
schaftsrechtskonform möglich, da die Verordnung (EU) 2016/679 nur im Kompetenzrahmen der Europäische
Union gilt, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV keine Regelungskompetenz im Bereich des Sicherheitsüber-
prüfungsgesetzes besitzt. Die weiteren in Nummer 1 aufgeführten Vorschriften des BDSG sind bereits nach ihrem
Regelungsinhalt auf den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680
beschränkt, mithin hier nicht anwendbar. Zur Vermeidung von Missverständnissen, werden sie hier gleichwohl
klarstellend mit aufgeführt. Ebenso werd

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.963 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11325, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 490.063–494.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 69bfbf13ddf3ecae….

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