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Artikel 5 · BT-Drs. 18/11325 · S. 126
Zu Artikel 5 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um Folgeänderungen zu den Nummern 5 und 6. Zu Nummer 2 Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um- gang mit personenbezogenen Daten. Zu Nummer 3 Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um- gang mit personenbezogenen Daten. Zu Nummer 4 Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um- gang mit personenbezogenen Daten. Zu Nummer 5 Die Änderungen sind überwiegend Folgeänderungen der neuen Begriffsdefinitionen in § 46 des BDSG zum Um- gang mit personenbezogenen Daten. Zu Nummer 6 Es handelt sich um eine Folgeregelung zur Neufassung des BDSG a. F. Dessen Teil 1 gilt ohne Beschränkung auf den Anwendungsbereich von Gemeinschaftsrecht. In § 36 Satz 1 Num- mer 1 SÜG werden folglich Anwendungsausschlüsse bestimmt, soweit das SÜG bereichsspezifische Spezialre- gelungen trifft, die damit abschließend im Sinne von § 1 Absatz 2 BDSG sind. Dies betrifft § 16 Ab- sätze 1 und 4 BDSG, zu denen das SÜG mit § 36a eine bereichsspezifische Regelung trifft. Dies ist gemein- schaftsrechtskonform möglich, da die Verordnung (EU) 2016/679 nur im Kompetenzrahmen der Europäische Union gilt, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 EUV keine Regelungskompetenz im Bereich des Sicherheitsüber- prüfungsgesetzes besitzt. Die weiteren in Nummer 1 aufgeführten Vorschriften des BDSG sind bereits nach ihrem Regelungsinhalt auf den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680 beschränkt, mithin hier nicht anwendbar. Zur Vermeidung von Missverständnissen, werden sie hier gleichwohl klarstellend mit aufgeführt. Ebenso werd
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.963 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11325, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 490.063–494.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 69bfbf13ddf3ecae….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP