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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11281 · S. 54

Zu Artikel 1 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)


Zu Nummer 1 (Überschrift)
Die Änderung der Überschrift ist erforderlich, weil nunmehr auch Grundsätze zum mate-
riellen Geheimschutz in das Gesetz aufgenommen werden.



Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht ist entsprechend den vorgesehenen Änderungen im Gesetz anzu-
passen.



Zu Nummer 3 (§ 1)

Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Die Ergänzung ist erforderlich, weil in das Gesetz Grundzüge zum materiellen Schutz
geheimhaltungsbedürftiger Informationen aufgenommen werden, die bisher nur in un-
tergesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise der VSA) geregelt waren.


Zu Buchstabe b (Absatz 2)
Die Änderung in Nummer 2 schließt eine Regelungslücke für Verschlusssachen zwi-
schenstaatlicher Einrichtungen und Stellen (zum Beispiel NATO, „Gemeinsame Organi-
sation für Rüstungskooperation - OCCAR“).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode   – 53 –                   Drucksache 18/11281


Zu Nummer 4 (§ 2)


Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Mit der geschlechtsneutralen Personenbezeichnung in den Sätzen 1 und 2 wird der
sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern Rechnung getragen.
Die Streichung in Satz 3 ermöglicht es der betroffenen Person, die Zustimmung zur Si-
cherheitsüberprüfung auch in elektronischer Form zu erteilen, sofern die zuständige
Stelle einen entsprechenden Zugang hierzu eröffnet. In diesem Fall können die durch
das E-Government-Gesetz geregelten Schriftformäquivalente (De-Mail beziehungswei-
se Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit der eID-Funktion des neuen
Personalausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels) genutzt wer-
den oder das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
nach dem Signaturgesetz zu versehen (§ 3a Absatz 2 des V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 121.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11281, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.309–232.770 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0ad3a1005f726cc6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP