Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/11281 · S. 54
Zu Artikel 1 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Überschrift) Die Änderung der Überschrift ist erforderlich, weil nunmehr auch Grundsätze zum mate- riellen Geheimschutz in das Gesetz aufgenommen werden. Zu Nummer 2 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist entsprechend den vorgesehenen Änderungen im Gesetz anzu- passen. Zu Nummer 3 (§ 1) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Ergänzung ist erforderlich, weil in das Gesetz Grundzüge zum materiellen Schutz geheimhaltungsbedürftiger Informationen aufgenommen werden, die bisher nur in un- tergesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise der VSA) geregelt waren. Zu Buchstabe b (Absatz 2) Die Änderung in Nummer 2 schließt eine Regelungslücke für Verschlusssachen zwi- schenstaatlicher Einrichtungen und Stellen (zum Beispiel NATO, „Gemeinsame Organi- sation für Rüstungskooperation - OCCAR“). Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 53 – Drucksache 18/11281 Zu Nummer 4 (§ 2) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Mit der geschlechtsneutralen Personenbezeichnung in den Sätzen 1 und 2 wird der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern Rechnung getragen. Die Streichung in Satz 3 ermöglicht es der betroffenen Person, die Zustimmung zur Si- cherheitsüberprüfung auch in elektronischer Form zu erteilen, sofern die zuständige Stelle einen entsprechenden Zugang hierzu eröffnet. In diesem Fall können die durch das E-Government-Gesetz geregelten Schriftformäquivalente (De-Mail beziehungswei- se Webanwendungen der Verwaltung in Verbindung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels) genutzt wer- den oder das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen (§ 3a Absatz 2 des V
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 121.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/11281, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 111.309–232.770 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0ad3a1005f726cc6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP