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Artikel 1 · BT-Drs. 18/11139 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des BDBOS-Gesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des BDBOS-Gesetzes)

Zu Nummer 1 Buchstabe a und b (Änderung von § 1 Absatz 1)
Aufgrund der gemäß Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzentwurfs vorgesehenen Regelung, in der die
Möglichkeit einer Aufgabenübertragung geschaffen wird, wird durch diese Änderung klargestellt, dass der Zweck
der Bundesanstalt auch nach Übertragung weiterer Aufgaben insbesondere im Aufbau und Betrieb des Digitalfunk
BOS besteht.

Zu Nummer 2 (Änderung von § 2)
Zu Buchstabe a (Änderung der Überschrift zu § 2)
Die Überschrift zu § 2 wird an die Änderung in Buchstabe b angepasst.

Zu Buchstabe b (Absatz 1)

Zu Doppelbuchstabe aa (Satz 2 – neu)
Diese Änderung führt die Möglichkeit der Anpassung des Aufgabenspektrums der BDBOS bezogen auf staatliche
Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes ein. Zudem wird mit der Formulierung des neu gefassten § 2 Ab-
satz 1 Satz 2 auf die in Artikel 91c Absatz 1 GG verankerte Möglichkeit des Zusammenwirkens von Bund und
Ländern bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informati-
onstechnischen Systeme Bezug genommen. Soweit von der Möglichkeit der Aufgabenanpassung durch den Bund
Gebrauch gemacht wird, erfolgt dies im Wege eines Aufgabenübertragungserlasses durch das Bundesministerium
des Innern. Ist hierbei im Einzelfall die Zuständigkeit weiterer Bundesministerien oder des Bundeskanzleramts
betroffen, geschieht dies erst nach Einholung des Einvernehmens. Das Einvernehmen des Bundesministeriums
der Finanzen ist vor dem Hintergrund der regelmäßig in diesem Zusammenhang erwarteten haushälterischen Aus-
wirkungen in jedem Fall erforderlich. Durch die Aufgabenanpassung soll ermöglicht werden, dass der Bund im
Rahmen des Zusammenwirkens, gegebenenfalls bei Vorliegen der Voraussetzungen auch i

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.450 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/11139, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.638–23.088 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f9ab2a0238d65b09….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP