Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 18/11132 · S. 32
Zu Artikel 3 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Artikel 3 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) Artikel 97 Zu Nummer 1 § 1 Absatz 12 Nach allgemeinen Grundsätzen des Verfahrensrechts sind geänderte Verfahrensvorschriften auf alle bei Inkraft- treten dieser Vorschriften noch anhängigen Verfahren anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der neue Absatz 12 stellt dies in Satz 1 klar. Satz 2 stellt klar, dass die Aufhebung des § 30a AO ab Inkrafttreten dieses Gesetzes auch für vor diesem Zeitpunkt verwirklichte Sachverhalte gilt. Zu Nummer 2 § 10 Absatz 15 Der neue Absatz 15 bestimmt, dass der neue Absatz 7 in § 170 AO nicht für bereits laufende Festsetzungsfristen, sondern nur für alle nach dem 31. Dezember 2017 beginnenden Festsetzungsfristen gilt. Zu Nummer 3 § 10a Absatz 4 Satz 3 Nach Artikel 97 § 10a Absatz 4 Satz 1 EGAO sind §§ 109 und 149 AO in der am 1. Januar 2017 geltenden Fas- sung erstmals für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, und Besteuerungszeit- punkte, die nach dem 31. Dezember 2017 liegen, anzuwenden. Durch die Änderung der Verweisung in Artikel 97 § 10a Absatz 4 Satz 3 EGAO wird klargestellt, dass für Besteuerungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2018 be- ginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die vor dem 1. Januar 2018 liegen, §§ 109 und 149 AO in der am 31. De- zember 2016 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden sind. Diese Änderung soll nach Artikel 4 Absatz 2 dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/11132 Zu Nummer 4 § 14 Absatz 5 Die Vorschrift enthält die Anwendungsregelungen zum neuen § 228 Satz 2 und den § 231 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 AO. Die Regelungen gelten danach für alle am Tag nach der Verkündun
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.065 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/11132 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/11132, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.295–107.360 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert a71cec4c939af920….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP