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Artikel 7 · BT-Drs. 16/2712 · S. 74

Zu Artikel 7 (Umsatzsteuergesetz)

Zu Artikel 7 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 – neu gefasst –
sowie Nr. 6 – aufgehoben –)
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen
und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Ent-
gelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatz-
steuer, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Der Inlands-
begriff des Umsatzsteuergesetzes entspricht seit jeher nicht
dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da hierzu
nicht die Gebiete von Büsingen, der Insel Helgoland, der
Freihäfen (Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1
Satz 1 ZollVG), der Gewässer und Watten zwischen der Ho-
heitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deut-
schen Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem
Zollgebiet gehören, gerechnet werden. Umsätze in diesen
Gebieten sind – vorbehaltlich 1 Abs. 3 UStG – nicht steuer-
bar. Zur Vermeidung von privatem und öffentlichem unver-
steuertem Letztverbrauch in den Fällen, bei denen die Vor-
schriften der 6. EG-Richtlinie eine Entlastung des Umsatzes
durch eine Steuerbefreiung nicht ermöglichen, sieht § 1
Abs. 3 UStG vor, dass bestimmte Umsätze in den dort be-
zeichneten Gebieten (Freihäfen und Gewässer und Watten
zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie)
wie Umsätze im Inland zu behandeln sind.
Die Ergänzungen der Nummern 1 und 2 stellen nunmehr
sicher, dass Leistungsbezüge unternehmerisch tätiger Leis-
tungsempfänger, welche den Vorsteuerabzug ausschlie-
ßende Ausgangsumsätze ausführen, auch in den bezeichne-
ten Gebieten mit Umsatzsteuer belastet werden und vermei-
det so ungerechtfertigte Steuervorteile.
Der Regelungsgehalt der bisherigen Nummer 6 wird durch
die neu gefasste Nummer 1 erfasst, sodass Nummer 6 auf-
gehoben werden kann.
Die Änderungen treten am Tag nach der Verkün

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.150 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/2712, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 362.235–381.385 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 6b49a697c339100a….

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