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Artikel 7 · BT-Drs. 16/2712 · S. 74
Zu Artikel 7 (Umsatzsteuergesetz)
Zu Artikel 7 (Umsatzsteuergesetz) Zu Nummer 1 (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 – neu gefasst – sowie Nr. 6 – aufgehoben –) Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer gegen Ent- gelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatz- steuer, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Der Inlands- begriff des Umsatzsteuergesetzes entspricht seit jeher nicht dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, da hierzu nicht die Gebiete von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen (Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ZollVG), der Gewässer und Watten zwischen der Ho- heitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deut- schen Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören, gerechnet werden. Umsätze in diesen Gebieten sind – vorbehaltlich 1 Abs. 3 UStG – nicht steuer- bar. Zur Vermeidung von privatem und öffentlichem unver- steuertem Letztverbrauch in den Fällen, bei denen die Vor- schriften der 6. EG-Richtlinie eine Entlastung des Umsatzes durch eine Steuerbefreiung nicht ermöglichen, sieht § 1 Abs. 3 UStG vor, dass bestimmte Umsätze in den dort be- zeichneten Gebieten (Freihäfen und Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie) wie Umsätze im Inland zu behandeln sind. Die Ergänzungen der Nummern 1 und 2 stellen nunmehr sicher, dass Leistungsbezüge unternehmerisch tätiger Leis- tungsempfänger, welche den Vorsteuerabzug ausschlie- ßende Ausgangsumsätze ausführen, auch in den bezeichne- ten Gebieten mit Umsatzsteuer belastet werden und vermei- det so ungerechtfertigte Steuervorteile. Der Regelungsgehalt der bisherigen Nummer 6 wird durch die neu gefasste Nummer 1 erfasst, sodass Nummer 6 auf- gehoben werden kann. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkün
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.150 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/2712, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 362.235–381.385 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 6b49a697c339100a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP