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Artikel 6 · BT-Drs. 18/10936 · S. 256

Zu Artikel 6 (Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 6 (Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 257 –                         Drucksache 18/10936


Auf Grund der Änderung der Inhaltsangabe des § 53c und der neu eingefügten § 60d und § 64v ist die Inhalts-
übersicht anzupassen.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Zu Buchstabe a (Absatz 1a)
Mit der Einfügung von Nummer 1d in Satz 2 wird der Betrieb eines organisierten Handelssystems definiert. An
diese Begriffsbestimmung knüpft die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG an.
Mit den weiteren Änderungen in Satz 2 werden Kurzbezeichnungen für die systematische Internalisierung und
den Hochfrequenzhandel eingeführt. Die Änderungen dienen der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7,
20 und 40 der Richtlinie 2014/65/EU. Eine Änderung von § 3 Absatz 3 Nummer 2, der auf den Hochfrequenz-
handel, d. h. Eigenhandel im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d, und Market-Making-Tätig-
keiten im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 vom 14. März 2012 über
Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (ABl. L 86 vom 24.3.2012, S. 1) – also nicht den
Eigenhandel im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a – Bezug nimmt, ist hiermit nicht verbun-
den.
Die angefügten Sätze dienen parallel zu § 2 Absatz 8 Satz 3 bis 5 WpHG der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1
Nummer 20 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU.
Zu Buchstabe b (Absatz 2)
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Das Kreditwesengesetz enthält mittlerweile nicht nur Regelun-
gen, die sich an die Geschäftsleiter von Instituten richten. So haben Geschäftsleiter eines Instituts nach § 24 Satz 1
Nummer 1 Tätigkeiten als Geschäftsleiter eines anderen Unternehmens anzuzeigen, w

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.506 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 945.398–974.904 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP