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Artikel 6 · BT-Drs. 18/10936 · S. 256
Zu Artikel 6 (Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 6 (Weitere Änderungen des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 257 – Drucksache 18/10936 Auf Grund der Änderung der Inhaltsangabe des § 53c und der neu eingefügten § 60d und § 64v ist die Inhalts- übersicht anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Buchstabe a (Absatz 1a) Mit der Einfügung von Nummer 1d in Satz 2 wird der Betrieb eines organisierten Handelssystems definiert. An diese Begriffsbestimmung knüpft die Erlaubnispflicht nach § 32 KWG an. Mit den weiteren Änderungen in Satz 2 werden Kurzbezeichnungen für die systematische Internalisierung und den Hochfrequenzhandel eingeführt. Die Änderungen dienen der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 7, 20 und 40 der Richtlinie 2014/65/EU. Eine Änderung von § 3 Absatz 3 Nummer 2, der auf den Hochfrequenz- handel, d. h. Eigenhandel im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d, und Market-Making-Tätig- keiten im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (ABl. L 86 vom 24.3.2012, S. 1) – also nicht den Eigenhandel im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a – Bezug nimmt, ist hiermit nicht verbun- den. Die angefügten Sätze dienen parallel zu § 2 Absatz 8 Satz 3 bis 5 WpHG der Umsetzung von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU. Zu Buchstabe b (Absatz 2) Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur. Das Kreditwesengesetz enthält mittlerweile nicht nur Regelun- gen, die sich an die Geschäftsleiter von Instituten richten. So haben Geschäftsleiter eines Instituts nach § 24 Satz 1 Nummer 1 Tätigkeiten als Geschäftsleiter eines anderen Unternehmens anzuzeigen, w
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 29.506 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10936, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 945.398–974.904 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 81242ef7ba6f09d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP