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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10882 · S. 26

Zu Artikel 1

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 Nummer 1 (§ 3 Absatz 2 Satz 2)


 Eine nationale güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis wird erstmalig mit der Gültigkeitsdauer
 von bis zu 10 Jahren erteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird sie zeitlich unbefristet
 erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt. Diese Re-
 gelung weicht von den Erteilungsgrundsätzen, die für die EU-Gemeinschaftslizenz gelten, ab.
 Diese wird stets nur mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren erteilt.


 Die unterschiedliche Gültigkeitsdauer bei Erlaubnis und Lizenz führt in der Verwaltungspra-
 xis zu Schwierigkeiten. Wird zum Beispiel die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis bei ihrer Erster-
 teilung verkürzt, da die zuständige Behörde Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmers
 hat und diesem deshalb eine Bewährungszeit einräumen möchte, so kann sie nach Ablauf die-
 ser Bewährungszeit die Erlaubnis nur noch unbefristet erteilen. Der betroffene Unternehmer
 würde damit besser gestellt, als ein Unternehmer bei dem von Anfang an keine Zweifel be-
 standen und eine Bewährungszeit nicht nötig war. Hierin zeigt sich ein Wertungswiderspruch.
 Schlussendlich ist eine Angleichung der Gültigkeitsdauer von Erlaubnis und EU-Lizenz auch
 aus Gründen der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer erforderlich. Nach Streichung des
 Satzes 2 in Absatz 2 kann künftig die Erlaubnis auch nur noch für 10 Jahre erteilt werden.
 Inhaber bereits unbefristeter Erlaubnisse können diese weiterhin unbefristet nutzen. Sie ge-
 nießen Bestandsschutz. Die Regelung gilt mithin nur für Neufälle.


 Nummer 2 (§ 5 Satz 2)


 Zum 1. Juli 2013 ist Kroatien der Europäischen Union beigetreten. Damit wurde von Kroatien
 zeitgleich der Besitzstand der Gemeinschaft in vollem Umfang übernommen. Im Hinblick auf
 die Kabot

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.681 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10882, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.819–41.500 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 28591cb3e44011bd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP