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Artikel 2 · BT-Drs. 18/10822 · S. 99

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Überschrift ist erforderlich, weil im siebten Abschnitt die international-privatrechtlichen Kom-
ponenten der Richtlinie umgesetzt werden sollen.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 1.

Zu Nummer 3
(Artikel 46c)
Die vorgeschlagene Regelung dient der Umsetzung der international-privatrechtlichen Komponente der Arti-
kel 17 und 19 Absatz 1 bis 3 der Richtlinie. Wie § 651s BGB-E nimmt Artikel 46c die zu erwartende Entwicklung
voraus, dass die Richtlinie auch für die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
(EWR) gelten wird.

Zu Absatz 1
Absatz 1 dient der Umsetzung der international-privatrechtlichen Komponente des Artikels 17 der Richtlinie. Der
Begriff der Niederlassung wird in Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie definiert als „eine Niederlassung im Sinne
des Artikels 4 Nummer 5 der Richtlinie 2006/123/EG“. Diese Vorschrift ist in der Bundesrepublik Deutschland
durch § 4 Absatz 3 GewO umgesetzt worden (Bundestagsdrucksache 16/12784, S. 14).

Zu Absatz 2
Absatz 2 dient der Umsetzung der international-privatrechtlichen Komponente des Artikels 19 Absatz 1 in Ver-
bindung mit Artikel 17 der Richtlinie (Insolvenzschutz). Beim Insolvenzschutz kommt es – wie in Absatz 1 – auf
den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.

Zu Absatz 3
Absatz 3 dient der Umsetzung der international-privatrechtlichen Komponente des Artikels 19 Absatz 2 und 3 der
Richtlinie (Informationspflichten). Da es in diesen Sachverhalten nicht zwingend zu einem Vertragsschluss kom-
men muss, ist hierbei der Zeitpunkt nach Artikel 251 § 1 EGBGB-E maßgeblich. Die Worte „der in Aussicht
genommene Vertrag“ tragen dem Umstand Rechnung, dass die Informationspflicht

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.444 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10822, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 376.448–379.892 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert ea8382d63cf155dd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP