Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/10714 · S. 22

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November

Zu Artikel 3 (Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November
1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Aus-
land in Zivil- oder Handelssachen)
Zu Nummer 1 (§ 8 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ/HBÜ)
Durch den neu eingefügten § 8 Satz 2 wird den Ländern ermöglicht, die Zuständigkeit abweichend von § 8 Satz 1
des Ausführungsgesetzes zum HZÜ/HBÜ durch Rechtsverordnung einem anderen Amtsgericht zuzuweisen.
Durch diese im Bereich der Internationalen Rechtshilfe übliche Regelung soll den Ländern die Möglichkeit ge-
geben werden, ihre kleineren, mit grenzüberschreitenden Angelegenheiten nur selten befassten Amtsgerichte zu
entlasten. Zudem kann durch die Zuständigkeitskonzentration eine besondere Sachkunde gefördert werden.
Zu Nummer 2 (§ 14 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ/HBÜ)
Artikel 23 HBÜ sieht vor, dass jeder Vertragsstaat erklären kann, „dass er Rechtshilfeersuchen nicht erledigt, die
ein Verfahren zum Gegenstand haben, das in den Ländern des „Common Law“ unter der Bezeichnung „pre-trail
discovery of documents“ bekannt ist.“ Von dieser Möglichkeit hat die Bundesrepublik Deutschland Gebrauch
gemacht. Vor diesem Hintergrund sieht § 14 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum HZÜ/HBÜ in seiner derzei-
tigen Fassung vor, dass „Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Ge-
genstand haben, […] nicht erledigt“ werden. Von der in § 14 Absatz 2 der vorgenannten Vorschrift vorgesehenen
Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung, die sowohl die Voraussetzungen als auch das anzuwendende
Verfahren für die Erledigung von Ersuchen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.560 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10714 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10714, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 68.506–77.066 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c721cd4046148f49….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP