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Artikel 1 · BT-Drs. 18/10455 · S. 60
Zu Artikel 1 (SprengG):
Zu Artikel 1 (SprengG): Zu Nummer 1 (§§ 1 bis 1b): Zu § 1: Die bisher in § 1 enthaltene Regelung wurde terminologisch unter Berücksichtigung der im europäischen Recht verwendeten Begriffe überarbeitet. Die Begriffsdefinitionen wur- den in den § 3 verlagert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 59 – Drucksache 18/10455 Zu § 1a: Die Vorschrift fasst die bisher in § 1 Absatz 4 Nummer 1 SprengG und § 5 Absatz 1 bis 2a 1. SprengV enthaltenen Freistellungen zusammen. Die bisherigen Bereichsausnah- men gelten unbeschadet der Anpassung der Formulierung an das Vorbild des § 55 Ab- satz 5 des Waffengesetzes (WaffG) unverändert fort. Dabei wird in Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Tatsache Rechnung getragen, dass die dort genannten Einrichtungen einer kontinuierlichen Neuorganisation unterliegen, deren Folge die interne Verlagerung von sprengstoffrechtlich relevanten Aufgaben ist. Absatz 1 Nummer 7 berücksichtigt in An- lehnung an die Regelungen und Begriffe in § 55 WaffG die grenzüberschreitende Zu- sammenarbeit in- und ausländischer Dienststellen. Die Absätze 2 und 3 enthalten die bisher in § 5 Absatz 1 und 2 1. SprengV enthaltenen Freistellungsregelungen für Behörden sowie bestimmte Prüf- und Forschungseinrichtun- gen. Dabei wurden neben den nach § 36 Absatz 1 SprengG für Prüfaufgaben bestimm- ten Behörden auch die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden aufgenommen, da auch diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den umfassenden Zugang zu explo- sionsgefährlichen Stoffen benötigen. Die bisher gesonderte Benennung des Bundeskri- minalamts und der Landeskriminalämter – wie in § 5 Absatz 2 1. SprengV – ist nicht mehr erforderlich, da diese Teil der Polizeien des Bundes und der Länder sind. Entspre- chendes gilt für die vormaligen Zolltechnischen Prüf- u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.604 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10455, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 129.201–160.805 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 7cf4364582ffc103….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP