Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/10209 · S. 125

Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit der Änderung wird ein redaktioneller Fehler korrigiert. Der in § 1a Absatz 4 EnWG in Bezug genommene
Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist in § 4 EEG geregelt und nicht in § 3 EEG.

Zu Nummer 2
Der Verweis in § 13 Absatz 3 Satz 1 wird redaktionell angepasst, so dass der neu eingefügte § 3 Absatz 4 KWKG
von dem Verweis umfasst wird.

Zu Nummer 3
Mit der Änderung wird ein redaktioneller Fehler korrigiert.

Zu Nummer 4
Mit der Änderung wird ein redaktioneller Fehler korrigiert. Die Bestimmung der durchschnittlichen Jahreshöchst-
last ist in § 13e Absatz 5 Sätze 5 bis 7 geregelt.

Zu Nummer 5
Die BNetzA hat nach § 14 Absatz 1b EnWG der geltenden Fassung die Möglichkeit, von Hochspannungsnetzbe-
treibern, bei denen sie auf Basis der übermittelten Netzausbau-/ Netzzustandsberichte einen wesentlichen Netz-
ausbaubedarf in den nächsten zehn Jahren erwartet, Netzentwicklungspläne nach den Vorgaben der §§ 12a bis
12c sowie 12f EnWG anzufordern. Diese Vorgaben zu Verfahrens-, Konsultations- und Bestätigungsschritten
sind auf die Übertragungsnetzbetreiber zugeschnitten und lassen sich nicht ohne Weiteres auf Verteilernetzbetrei-
ber übertragen. Von dieser Möglichkeit wurde seit Einführung der Bestimmung nie Gebrauch gemacht.
Da sich diese Vorgaben für die Ebene der Verteilernetzbetreiber als nicht praktikabel erwiesen haben, wird mit
den Änderungen nun ein neues Konzept für Netzausbaupläne auf Hochspannungsnetzebene entwickelt. Dadurch
soll eine transparente Netzausbauplanung für Bürger, potenzielle Investoren in Anlagen für erneuerbare Energien
und eine Abstimmung mit dem überlagerten Übertragungsnetzbetreiber sichergestellt werden.
Das Ziel ist es, künftig mehr Transparenz für betroffene Bürg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.968 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/10209 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 474.657–489.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP