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Artikel 11 · BT-Drs. 18/10209 · S. 129
Zu Artikel 11 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung)
Zu Artikel 11 (Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung) Zu Nummer 1 Die Einführung von Abschnitten in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) erfolgt vor dem Hintergrund, dass diese Verordnung durch vorliegendes Änderungsgesetz um den Regelungskomplex Herkunfts- und Regio- nalnachweise erweitert wird. Drucksache 18/10209 – 130 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 Die Zielarchitektur des Rechts der erneuerbaren Energien sieht zu Zwecken der Konsolidierung und zur Verbes- serung der Übersichtlichkeit der in diesem Bereich vorhandenen Regelungswerke die EEV als die Verordnung vor, der eine herausgehobene Funktion bei der Ausgestaltung der Regelungen des EEG zukommt. Vor diesem Hintergrund überführt vorliegendes Änderungsgesetz die Regelungen der Herkunfts- und Regionalnachweisver- ordnung (HkRNV) in die EEV. § 1 Nummer 1 und Nummer 2 EEV entsprechen der früheren Fassung. Num- mer 3 bildet die Aufnahme des Regelungsgegenstands Herkunfts- und Regionalnachweise in die EEV ab, Num- mer 4 die Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem EEG 2017 auf die BNetzA (so schon die frühere Fassung) und – im Hinblick auf den Regelungsgegenstand Herkunfts- und Regionalnachweise – auf das UBA. Zu Nummer 3 Die Erforderlichkeit der Einfügung von Abschnitten folgt aus der Erweiterung der EEV durch vorliegendes Än- derungsgesetz. Insoweit wird auf die Nummern 1 und 2 verwiesen. Zu Nummer 4 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Umbenennung der Ausgleichsmechanismus-Aus- führungsverordnung. Zu Nummer 5 Zu Buchstabe a In § 3 Absatz 2 Satz 2 der EEV wird der veraltete Verweis auf die Europäische Strombörse in Leipzig durch einen allgemeineren Verweis ersetzt. Im Einzelnen zu den Hintergründen bei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.776 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10209, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 493.842–497.618 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 83a2cf61b9282f31….
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