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Artikel 96 · BT-Drs. 18/10183 · S. 111

Zu Artikel 96 (Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (703-5-3))

Zu Artikel 96 (Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (703-5-3))
Die Änderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) dienen der Klarstellung, dass
es sich bei bestimmten Erfordernissen einer „schriftlichen“ Vorgehensweise im Vergabeverfahren nicht um ein
Schriftformerfordernis im Sinne von § 126 BGB, sondern nach der zugrundeliegenden Richtlinie 2009/81/EG
über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen in den Berei-
chen Verteidigung und Sicherheit um ein Textformerfordernis handelt.

Zu Nummer 1
§ 9 Absatz 5 Satz 2 VSVgV setzt Artikel 21 Absatz 5 Satz 2 der Richtlinie 2009/81/EG um. Nach dem Wortlaut
von Artikel 21 Absatz 5 Satz 2 der Richtline 2009/81/EG muss der Auftraggeber die Ablehnung eines Unterauf-
tragnehmers schriftlich begründen. Der Begriff „schriftlich“ wird in Artikel 1 Nummer 24 der Richtlinie
2009/81/EG definiert als „ jede aus Wörtern oder Ziffern bestehende Darstellung, die gelesen, reproduziert und
mitgeteilt werden kann. Darin können auch elektronisch übermittelte und gespeicherte Informationen enthalten
sein“. Der Begriff „schriftlich“ ist folglich nicht als Schriftformerfordernis im engeren Sinne zu verstehen; die
elektronische Übermittlung der Begründung in Textform reicht nach der Richtlinie 2009/81/EG aus.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 14 Absatz 3 Satz 2 VSVgV übernimmt den Inhalt von Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2009/81/EG.
Nach dem Wortlaut von Artikel 29 Absatz 3 Satz 2 der Richtlinie 2009/81/EG kann der Auftraggeber für die
Vergabe der auf einer Rahmenvereinbarung zurückgehenden Aufträge das beteiligte Unternehmen „schriftlich“
konsultieren. Der Begriff „schriftlich“ ist gemäß Artikel 1 Nummer 24 der Richtlinie 2009/81/EG nicht als
Schr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.752 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 347.731–351.483 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP