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Artikel 91 · BT-Drs. 18/10183 · S. 109
Zu Artikel 91 (Änderung der Berufsförderungsverordnung (53-4-19))
Zu Artikel 91 (Änderung der Berufsförderungsverordnung (53-4-19)) Zu Nummer 1 Die Änderung in § 6 Absatz 3 der Berufsförderungsverordnung (BFöV) bewirkt, dass erstattungsfähige Kosten auch elektronisch geltend gemacht werden können. Die Änderung in § 11 Absatz 3 BFöV bewirkt, dass der Antrag auf Teilnahme an einem Lehrgang und der Antrag auf einen Wechsel des Lehrgangs nach den Absätzen 1 und 2 künftig auch elektronisch gestellt werden können. Die Änderung in § 13 Absatz 1 BFöV bewirkt, dass die Mitteilung über den Besuch des Lehrgangs künftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Änderung in § 15 Absatz 2 Nummer 3 BFöV bewirkt, dass Vereinbarungen zwischen den Maßnahmeträgern und Förderungsberechtigten künftig auch elektronisch geschlossen werden können. Die Änderung in § 17 Absatz 1 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten die Förderung künftig auch elektronisch mitteilen können. Die Änderung in § 20 Absatz 2 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten erstattungsfähige Kosten künftig auch elektronisch geltend machen können. Die Änderung in § 24 Absatz 2 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten einen Antrag auf Über- nahme der Kosten für Studienfahrten künftig auch elektronisch stellen können. Die Änderung in § 25 Absatz 2 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten einen Antrag auf Über- nahme der Kosten für ein Eignungsfeststellungsverfahren künftig auch elektronisch stellen können. Die Änderung in § 26 Satz 1 BFöV bewirkt dass die Förderungsberechtigten Anträge auf Zuschuss zu den Um- zugsauslagen künftig auch elektronisch stellen können. Drucksache 18/10183 – 110 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Änderung in § 26 Satz 5 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten die Beschr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 340.861–343.830 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
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