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Artikel 91 · BT-Drs. 18/10183 · S. 109

Zu Artikel 91 (Änderung der Berufsförderungsverordnung (53-4-19))

Zu Artikel 91 (Änderung der Berufsförderungsverordnung (53-4-19))
Zu Nummer 1
Die Änderung in § 6 Absatz 3 der Berufsförderungsverordnung (BFöV) bewirkt, dass erstattungsfähige Kosten
auch elektronisch geltend gemacht werden können.
Die Änderung in § 11 Absatz 3 BFöV bewirkt, dass der Antrag auf Teilnahme an einem Lehrgang und der Antrag
auf einen Wechsel des Lehrgangs nach den Absätzen 1 und 2 künftig auch elektronisch gestellt werden können.
Die Änderung in § 13 Absatz 1 BFöV bewirkt, dass die Mitteilung über den Besuch des Lehrgangs künftig auch
elektronisch erfolgen kann.
Die Änderung in § 15 Absatz 2 Nummer 3 BFöV bewirkt, dass Vereinbarungen zwischen den Maßnahmeträgern
und Förderungsberechtigten künftig auch elektronisch geschlossen werden können.
Die Änderung in § 17 Absatz 1 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten die Förderung künftig auch
elektronisch mitteilen können.
Die Änderung in § 20 Absatz 2 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten erstattungsfähige Kosten künftig
auch elektronisch geltend machen können.
Die Änderung in § 24 Absatz 2 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten einen Antrag auf Über-
nahme der Kosten für Studienfahrten künftig auch elektronisch stellen können.
Die Änderung in § 25 Absatz 2 Satz 1 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten einen Antrag auf Über-
nahme der Kosten für ein Eignungsfeststellungsverfahren künftig auch elektronisch stellen können.
Die Änderung in § 26 Satz 1 BFöV bewirkt dass die Förderungsberechtigten Anträge auf Zuschuss zu den Um-
zugsauslagen künftig auch elektronisch stellen können.
Drucksache 18/10183                                 – 110 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Die Änderung in § 26 Satz 5 BFöV bewirkt, dass die Förderungsberechtigten die Beschr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.969 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 340.861–343.830 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP