Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 67 · BT-Drs. 18/10183 · S. 102
Zu Artikel 67 (Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes (2129-44))
Zu Artikel 67 (Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes (2129-44)) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Beantragung einer Zustimmung für Projekte der Gemeinsamen Projektumsetzung außerhalb des Bundesge- biets ist durch die Änderung des § 3 Absatz 4 Satz 1 künftig nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch mög- lich. Das bisherige Schriftformerfordernis diente der Identifizierung der Antragsteller sowie der Perpetuierung der Rechtserklärung, der inhaltlichen Zuordnung der Erklärung zum Antragsteller sowie der späteren Nachweis- führung. In der Praxis übersendeten Antragsteller den eingescannten Antrag regelmäßig neben den Projektunterlagen vorab per E-Mail. Sowohl bei einem eingescannten Antragsschreiben als auch bei einem in der E-Mail selbst formulier- ten Antrag ist die Identifizierung des Antragstellers und die Fixierung seiner Erklärung möglich. Außerdem ist das Interesse an Fälschungen im Bereich von Aktivitäten der Gemeinsamen Projektumsetzung als sehr gering einzustufen, weil neben der Projektbewilligung ökonomisch vor allem die Ausgabe von Gutschriften interessant wäre, diese aber die Vorhaltung eines Registerkontos erfordert. Der Antragstellende kann außerdem entscheiden, ob er den höheren Schutz der Schriftform in Anspruch nimmt. Dies kann allerdings keinen Schutz vor Namens- täuschungen durch andere bieten. Die Antragstellung kann daher im Ergebnis auch elektronisch erfolgen. Von einer vollständig formlosen Antrag- stellung soll jedoch abgesehen werden, um die Identität der Projektträger zuordnen zu können und um Irrtümer bei der Adressen- und Projektangabe verringern zu können. Außerdem wäre der Nachweis der Erklärung bei mündlichen oder telefonischen Aussagen schwieriger zu führen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 103 –
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 309.703–314.911 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP