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Artikel 63 · BT-Drs. 18/10183 · S. 101
Zu Artikel 63 (Änderung der Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer
Zu Artikel 63 (Änderung der Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994 (2129-28-1)) Zu Nummer 1 Die Änderung des § 5 Absatz 1 Satz 2 bewirkt, dass die Beurteilung von Tätigkeiten der wissenschaftlichen For- schung sowie der zu ihrer Vorbereitung oder Durchführung dienende Tätigkeiten in der Antarktis, soweit diese Tätigkeiten mindestens geringfügige oder vorübergehende Auswirkungen auf die in § 3 Absatz 4 des Umwelt- schutzprotokoll-Ausführungsgesetzes genannten Schutzgüter besorgen lassen, durch die Kommission unabhän- giger Sachverständiger gegenüber dem Umweltbundesamt künftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Anord- nung der Schriftform in § 5 Absatz 1 Satz 2 dient der nachvollziehbaren und dauerhaften Dokumentation im Ge- nehmigungsverfahren nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz, der Erkennbarkeit des Ausstellers der Stellungnahme sowie der Klarheit zur Erleichterung der Beweisführung in einem möglichen Widerspruchs- oder Klageverfahren. Diesen Erfordernissen kann auch durch ein geeignetes elektronisches Verfahren Rechnung getragen werden. Ein gänzlicher Verzicht auf eine Formanforderung ist hingegen nicht möglich, da der Inhalt der Stellungnahme dau- erhaft und lesbar dokumentiert werden muss, um eine ausreichende Beweisfunktion sicherzustellen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung der Stellungnahme durch die Kommission bereits jetzt auf elektronischem Wege durch die elektronische Übermittlung eines Scans. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Die Änderung des § 9 Absatz 3 Satz 1 bewirkt, dass die Beschlussfassung der Kommission unabhängiger Sach- verständiger künftig auch im elektronischen Verfah
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.758 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 304.276–308.034 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP