Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 58 · BT-Drs. 18/10183 · S. 98
Zu Artikel 58 (Änderung der Störfall-Verordnung (2129-8-12-1))
Zu Artikel 58 (Änderung der Störfall-Verordnung (2129-8-12-1)) Zu Nummer 1 Mit der Änderung wird bewirkt, dass der Betreiber künftig auch eine ergänzende elektronische Mitteilung vorle- gen kann. Mit der Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wird den Betreibern eine größtmögliche Flexibi- lität in der Verfahrensabwicklung eingeräumt. Die Formulierung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftlichung erforderlich und eine mündliche bzw. fernmündliche Erklärung nicht ausreichend ist. Die technikoffene Regelung „schriftlich oder elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische Verfahren mit ein. Die zuständigen Behörden können ohne Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 99 – Drucksache 18/10183 gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten elektronischen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermes- sen beurteilen, welche Form sie für den jeweiligen Verfahrensschritt für erforderlich halten. Zu Nummer 2 In Absatz 4 wird die Zuleitung einer Kopie der nach Absatz 2 vorgelegten Mitteilung geregelt. Mit der Streichung des Wortes „schriftlichen“ wird weder eine Präzisierung der in Bezug genommenen Mitteilung vorgenommen noch eine bestimmte Form angeordnet. Die Festlegung, dass die Vorlage der Mitteilung schriftlich oder elektro- nisch zu erfolgen hat, erfolgt bereits in Absatz 2. Zu Nummer 3 Mit der Änderung wird bewirkt, dass die zuständige Behörde das Ergebnis und die Empfehlungen künftig auch elektronisch mitteilen kann. Mit der Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wird den zuständigen Behörden eine größtmögliche Flexibilität in der Verfahrensabwicklung eingeräumt. Die Formulierung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 294.608–297.403 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP