Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 57 · BT-Drs. 18/10183 · S. 98
Zu Artikel 57 (Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (2129-8-9))
Zu Artikel 57 (Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (2129-8-9)) Mit der Änderung in § 2 Absatz 1 Satz 1 wird bewirkt, dass der Antrag bei der Genehmigungsbehörde künftig auch elektronisch gestellt werden kann. Mit der Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wird den Antrag- stellern eine größtmögliche Flexibilität in der Verfahrensabwicklung eingeräumt. Die Formulierung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftlichung erforderlich und eine mündliche bzw. fernmündliche Erklärung nicht ausrei- chend ist. Die technikoffene Regelung „schriftlich oder elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische Verfahren mit ein. Die zuständigen Behörden können ohne gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten elektronischen Ver- fahrens nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, welche Form sie für den jeweiligen Verfahrensschritt für er- forderlich halten. Mit der Änderung in § 6 wird bewirkt, dass die Genehmigungsbehörde den Eingang des Antrags und der Unter- lagen künftig auch elektronisch bestätigen kann. Mit der Formulierung „schriftlich oder elektronisch“ wird den zuständigen Behörden eine größtmögliche Flexibilität in der Verfahrensabwicklung eingeräumt. Die Formulie- rung verdeutlicht zudem, dass eine Verschriftlichung erforderlich und eine mündliche bzw. fernmündliche Erklä- rung nicht ausreichend ist. Die technikoffene Regelung „schriftlich oder elektronisch“ schließt sowohl die derzeit bekannten und praktikablen elektronischen Verfahren als auch künftige, derzeit unbekannte elektronische Ver- fahren mit ein. Die zuständigen Behörden können ohne gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung eines bestimmten elektronischen Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermess
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.840 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 291.768–294.608 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP